Kaliumantimonyltartrat
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Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Kaliumantimonyltartrat | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C8H10K2O15Sb2 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 6535-15-5 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose, süßlich schmeckende Kristalle[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 667,85 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
2,6 g·cm−3 [2] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Löslichkeit | |||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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MAK |
nicht festgelegt, da krebserzeugend [2] | ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Kaliumantimonyltartrat, auch Brechweinstein, ist eine gesundheitsschädliche, namentlich brechreizerregend wirkende chemische Verbindung. Sie wird durch Sättigen von gereinigtem Weinstein mit Antimonoxid erhalten und bildet farblose, durchsichtige, glänzende Kristalle, die an der Luft bald undurchsichtig und weiß werden. Es ist ein Salz der Weinsäure.
Verwendung
Kaliumantimonyltartrat wurde früher in Dosen von 20–30 mg als Brechmittel verabreicht, das nach ca. 10 min nach Einnahme Übelkeit und Erbrechen hervorruft. Im Verdauungstrakt stimuliert es Enterochromaffine Zellen zur Sekretion von Serotonin, das wiederum über 5-Hydroxytryptamin-Typ-3-Rezeptoren Erbrechen induziert.[5]
Eine bekannte Arznei war ein auf Basis von Kaliumantimonyltartrat zubereiteter Brechwein (aqua benedicta rulandi oder Rulandswasser), der sich bis ins 19. Jahrhundert in Arzneibüchern fand.[6][7]
In der Textil- und Leder-Industrie wird Brechweinstein als Beizmittel gebraucht.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Eintrag zu Kaliumantimonyltartrat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 24. August 2007 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Antimonverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Antimonverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „CLP_520008“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Wendy Macías Konstantopoulos, Michele Burns Ewald, Daniel S. Pratt: Case 22-2012: A 34-Year-Old Man with Intractable Vomiting after Ingestion of an Unknown Substance New England Journal of Medicine 2012; 367: 259 - 268
- ↑ Robley Dunglison. Medical lexicon: A Dictionary of Medical Science. Philadelphia, Blanchard & Lea 1856, S. 906.
- ↑ Louis Posner. Handbuch der klinischen Arzneimittellehre. Berlin, Hirschwald 1866, S. 517.