Kaliumarsenit

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Strukturformel
Arsenition Kaliumion
Allgemeines
Name Kaliumarsenit
Andere Namen
  • Kaliummetaarsenit
  • Kaliumarsenat(III)
Summenformel KAsO2
CAS-Nummer 10124-50-2
Kurzbeschreibung

weißes hygroskopisches Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 146,02 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

8,76 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

Zersetzung bei 300 °C (unterhalb Schmelzpunkt)[1]

Siedepunkt

Zersetzung[1]

Löslichkeit

leicht löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331-301-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 23/25-50/53
S: (1/2)-20/21-28-45-60-61
MAK

aufgehoben, da cancerogen[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Kaliumarsenit ist eine anorganisch-chemische Verbindung. Es ist das Kaliumsalz der Arsenigen Säure.

Eigenschaften

Kaliumarsenit ist ein weißes, nicht brennbares Pulver, das sich leicht in Wasser löst. Unter Hitzeeinwirkung und bei Kontakt mit dem Kohlendioxid der Luft zersetzt es sich unter Freisetzung von giftigen, arsenhaltigen Dämpfen. Kaliumarsenit bildet mit Säuren Arsin.

Sicherheitshinweise

Eine Vergiftung mit Kaliumarsenit ist bereits in geringer Dosierung tödlich. Der Stoff kann oral (über den Mund) oder über die Atemwege aufgenommen werden. Akute Symptome einer Vergiftung sind Bauchschmerzen, brennendes Gefühl im Hals und in der Brust, Erbrechen, Durchfall, Schwindel, Kopfschmerzen, Schock oder Kollaps. Kaliumarsenit verändert das Erbgut und wirkt stark krebserregend.

Verwendung

Kaliumarsenit wurde bis in die 1960er-Jahre therapeutisch bei verschiedenen Leiden eingesetzt. So ist es etwa Teil der Fowlersche Lösung. Heute kommt es in starker Verdünnung als sogenanntes „Ergänzungsmittel“ in den Schüssler-Salzen vor.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu Kaliumarsenit in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 25.08.2008 (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520009“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
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