Arsenige Säure

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Strukturformel
Struktur von Arseniger Säure
Allgemeines
Name Arsenige Säure
Andere Namen

Arsen(III)-Säure

Summenformel H3AsO3
CAS-Nummer 36465-76-6
Kurzbeschreibung

nur in wässriger Lösung beständige, sehr schwache Säure[1]

Eigenschaften
Molare Masse 125,94 g·mol−1
Aggregatzustand

nur als wässrige Lösung beständig

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331-301-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 23/25-50/53
S: (1/2)-20/21-28-45-60-61
MAK

nicht festgelegt, da cancerogen[4]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Arsenige Säure ist eine chemische Verbindung mit Summenformel H3AsO3. Ihre Salze werden als Arsenite bezeichnet. Man erhält sie, wenn man Arsen(III)-oxid in Wasser löst:

$ \mathrm {As_{2}O_{3}+3\ H_{2}O\longrightarrow 2\ H_{3}AsO_{3}} $

Es handelt sich um eine schwache dreiprotonige Säure (pKs1 9,23, pks2 13,52), die Lackmuspapier gerade noch schwach rot färbt und mit Alkoholen zu den entsprechenden Estern umgesetzt werden kann. Die Salze der Arsenigen Säure heißen Arsenite. Im basischem Milieu steigt die Löslichkeit der Arsenigen Säure, da es zur Bildung geladener Arsenitionen kommt:

$ \mathrm {H_{3}AsO_{3}+3\ OH^{-}\longrightarrow AsO_{3}^{3-}+3\ H_{2}O} $

Entsprechend sinkt die Löslichkeit in saurem Milieu, wobei sie in stark salzsaurem Milieu wieder steigt, da es hier zur Bildung von besser löslichen Chlorarseniten AsCl3 kommt.

Mit Kalilauge bildet die Arsenige Säure Kaliumarsenit, mit Natronlauge Natriumarsenit. Kupfer(II)-arsenit wurde früher als grünes Pigment verwendet.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Helmut Sitzmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31. März 2009 (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Eintrag zu Arsenige Säure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. Dezember 2007 (JavaScript erforderlich).

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