Isosorbidmononitrat

Isosorbidmononitrat

Strukturformel
Strukturformel von Isosorbidmononitrat
Allgemeines
Freiname Isosorbid mononitrat
Andere Namen

IUPAC: (3S,3aR,6R,6aS)-6- Nitrooxyhexahydrofuro [3,2-b]furan-3-ol

Summenformel C6H9NO6
CAS-Nummer 16051-77-7
PubChem 27661
ATC-Code

C01DA14

DrugBank APRD00528
Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Vasodilator

Verschreibungspflichtig: Ja
Eigenschaften
Molare Masse 191,14 g·mol−1
Schmelzpunkt

88–93 °C[1]

Löslichkeit

mäßig in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar

H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]

Xi
Reizend

F
Leichtent-
zündlich
R- und S-Sätze R: 11-36/37/38-44
S: 15-16-37/39
LD50

1771 mg·kg−1 (Maus, oral)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Isosorbidmononitrat ist ein langwirkendes Nitrat, das bei Patienten mit Angina pectoris oder Herzinfarkt eingesetzt wird. Es ist ein NO-Donator, der durch enzymatische Metabolisierung Stickstoffmonoxid freisetzt und gefäßdilatierend wirkt. Es tendiert also dazu, Blutgefäße verstärkt in gleich große Gruppen zusammenzufassen und dadurch den Blutdurchfluss zu verstärken, da die Gefäße so erweitert werden.

Handelsnamen

Monopräparate

Coleb-Duriles (D), Conpin (D), Corangin (D, CH), Elantan (D), Ismo (D), Isomonat (A), Isomonit (D), Monit-Puren (D), Monobeta (D), Monoclair (D), Monolong (D), Mono Mack (D, A), Monoket (A), Mononitrat (D), Myocardon (A), Olicardin (A), Turimonit (D), zahlreiche Generika (D, A)[4][5][6]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Isosorbidmononitrat bei Acros, abgerufen am 20. Februar 2010..
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Rote Liste online, Stand: September 2009.
  5. AM-Komp. d. Schweiz, Stand: September 2009.
  6. AGES-PharmMed, Stand: September 2009.
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