Diphenylarsinchlorid

Diphenylarsinchlorid

Strukturformel
Struktur von Diphenylarsinchlorid
Allgemeines
Name Diphenylarsinchlorid
Andere Namen
  • Clark 1 bzw. Clark I
  • Chlordiphenylarsin
  • Chlordiphenylarsan
Summenformel C12H10AsCl
CAS-Nummer 712-48-1
PubChem 12836
Kurzbeschreibung

farblose Kristalle[1]

Eigenschaften
Molare Masse 264,57 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,42 g·cm−3 (20 °C)[2]

Schmelzpunkt

44 °C[2]

Siedepunkt

Zersetzung bei 333 °C[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331-301-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 23/25-50/53
S: (1/2)-20/21-28-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Diphenylarsinchlorid, auch CLARK 1 (Chlor-Arsen-Kampfstoff, CAS: 712-48-1) genannt, wurde 1878 von Michaelis und La Coste[5] dargestellt und wurde ab 1915 im Ersten Weltkrieg als Nasen- und Rachenkampfstoff eingesetzt. Diphenylarsinchlorid reizt sehr stark die oberen Atemwege und führt zu einem starken Brechreiz.

Die durch Verschwelung oder Vernebelung entstehenden Aerosole konnten von den damals gebräuchlichen Atemschutzfiltern der Gasmasken nicht zurückgehalten werden. Der betroffene Soldat war gezwungen, die Maske abzunehmen und war dann ungeschützt den gleichzeitig eingesetzten Kampfstoffen wie z.B. Phosgen ausgesetzt. Der Stoff wurde daher auch „Maskenbrecher“ genannt. Die Monatsproduktion am Maskenbrecherstoff CLARK I betrug 1918 im Deutschen Reich 600 t.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Hermann Martens, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 2,2 Eintrag zu Chlordiphenylarsin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 7. Januar 2008 (JavaScript erforderlich).
  3. 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520009“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. La Coste, W., Michaelis, A. (1878): Über Mono- und Diphenylarsenverbindungen. Ber. 11, 1883-1887.

Literatur

  • Haas, R. et al. (1998): Chemisch-analytische Untersuchung von Arsenkampfstoffen und ihren Metaboliten. UWSF – Z Umweltchem Ökotox; 10, 289–293; PDF (freier Volltextzugriff)