Diphenylaminarsincyanid

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Strukturformel
Struktur von Diphenylaminarsincyanid
Allgemeines
Name Diphenylaminarsincyanid
Andere Namen

Clark III

Summenformel C13H9AsN2
CAS-Nummer 4808-22-4
Eigenschaften
Molare Masse 268 g·mol−1
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [1]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330-310-300-410
EUH: 032
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [1]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/27/28-32-50/53
S: (1/2)-7-28-29-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Diphenylaminarsincyanid, auch bekannt als Clark III (Chlor-Arsen-Kampfstoff III), ist ein chemischer Kampfstoff.

Es gehört, wie auch die auf dem verwandten Diphenylarsincyanid basierenden Kampfstoffe Clark I und II, zu den sog. Blaukreuz-Kampfstoffen und wirkt stark reizend auf den Nasen-Rachenraum (sog. Maskenbrecher).

Der Stoff bildet farblose, knoblauchartig riechende Kristalle und verursacht Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen. Spätfolgen sind zum Beispiel Lungenödeme. Er wurde gegen Ende des Ersten Weltkrieges an der Front eingesetzt.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Blausäuresalze“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Blausäuresalze in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 28. März 2011 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520010“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Siehe auch

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