Chrom(IV)-oxid

Chrom(IV)-oxid

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Chrom(IV)-oxid
__ Cr4+ __ O2-
Allgemeines
Name Chrom(IV)-oxid
Andere Namen

Chromdioxid

Verhältnisformel CrO2
CAS-Nummer 12018-01-8
Kurzbeschreibung

brauner bis schwarzer Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 83,99 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

4,89 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

Zersetzung oberhalb 250 °C[2]

Löslichkeit

unlöslich in Wasser[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 319
P: 305+351+338 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][2]
Brandfördernd
Brand-
fördernd
(O)
R- und S-Sätze R: 8
S: 8-22
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Chrom(IV)-oxid (chemische Formel CrO2) ist das Oxid des vierwertigen Chroms.

Gewinnung und Darstellung

Erstmals synthetisiert wurde es durch Norman L. Cox, einen Chemiker bei DuPont, durch Zersetzung von Chrom(VI)-oxid in der Gegenwart von Wasser bei Temperaturen um 500 °C und einem Druck von 200 MPa.

Eigenschaften

Chrom(IV)-oxid ist ein brauner bis schwarzer Feststoff. Er kristallisiert in einer tetragonalen Rutil-Struktur.

Verwendung

Die ferromagnetischen und elektrisch leitfähigen Kristalle sind von nadeliger Gestalt, was sie für ihre Anwendung als Magnetpigment in Magnetbändern geeignet macht. Kommerziell wurde es von DuPont in den späten 1960er-Jahren als Aufzeichnungsmaterial unter dem Markennamen Crolyn auf den Markt gebracht.

Einzelnachweise

  1. Andrea Weber-Mußmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Eintrag zu Chrom(IV)-oxid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 29. November 2007 (JavaScript erforderlich)
  3. 3,0 3,1 Datenblatt Magtrieve™ bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 22. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.