Chelidonsäure
| Strukturformel | ||||||||
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| Allgemeines | ||||||||
| Name | Chelidonsäure | |||||||
| Andere Namen |
4-Oxo-4H-pyran-2,6-dicarbonsäure | |||||||
| Summenformel | C7H4O6 | |||||||
| CAS-Nummer | 99-32-1 | |||||||
| PubChem | 7431 | |||||||
| Kurzbeschreibung |
farbloser Feststoff[1] | |||||||
| Eigenschaften | ||||||||
| Molare Masse | 184,10 g·mol−1 | |||||||
| Aggregatzustand |
fest | |||||||
| Schmelzpunkt | ||||||||
| Löslichkeit |
mäßig in Wasser[1] | |||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||
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| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | ||||||||
Chelidonsäure, 4-Oxo-4Hpyran-2,6-dicarbonsäure, ist eine heterocyclische organische Dicarbonsäure. Sie besitzt ein Pyran-Grundgerüst.
Darstellung
Zur Herstellung von Chelidonsäure wird zunächst Aceton in einer zweifachen Claisen-Kondensation mit Oxalsäurediethylester umgesetzt. Als Base wird praktischerweise Natriumethanolat verwendet. Der hierbei entstehende 2,4,6-Trioxo-1,7-dicarbonsäurediethylester kann anschließend mittels wässriger Salzsäure zu Chelidonsäure cyclisiert werden.[2]
Eigenschaften
Chelidonsäure ist ein farbloser und geruchloser Feststoff, der bei 260 °C schmilzt. Sie löst sich schlecht in Wasser.
Reaktionen
Durch Reduktion kann Chelidonsäure zur Herstellung von 2,6-Pyrandicarbonsäuren genutzt werden. Zur Reduktion kann beispielsweise ein Palladiumkatalysator herangezogen werden.[3]
Chelidonsäure reagiert mit Aminen zu Hydropyridindicarbonsäure-Derivaten. So kann Chelidamsäure durch die Umsetzung mit Ammoniak aus Chelidonsäure gewonnen werden.
Werden an Stelle von Ammoniak primäre Aminen verwendet, können N-alkylierte Pyridinderivate erhalten werden.[4]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Datenblatt Chelidonsäure bei Carl Roth, abgerufen am 14. Dezember 2010.
- ↑ G. Horvath, C. Russa, Z. Koentoes, J. Gerencser, Synth. Comm., 1999, 29, 21, S. 3719–3732.
- ↑ Attenburrow, J. Chem. Soc., 1945, S. 571–574.
- ↑ Markees, J. Org. Chem., 1958, 23, S. 1030.



