Azorubin
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Azorubin | ||||||||||||||
Andere Namen | |||||||||||||||
Summenformel | C20H12N2Na2O7S2 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 3567-69-9 | ||||||||||||||
PubChem | 6321394 | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 502,43 g·mol−1 | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 |
>10.000 mg·kg−1 (Ratte, oral) [1] | ||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Azorubin (auch Karmesin, E 122) ist ein als Lebensmittelfarbe zugelassener roter Azofarbstoff.
Azorubin wird für Getränke, Süß-und Zuckerwaren, Marzipan, Puddingpulver, Götterspeise, Fruchtkonserven, Fertigsuppen, Fertigprodukte, braune Sauce, Paniermehl, Färbemittel für Tabletten und anderes verwendet.
Azorubin hat große chemische Ähnlichkeit mit Amaranth (E 123) und steht wie dieser Stoff im Verdacht, als Auslöser von Pseudoallergien zu wirken.
Rechtliche Situation
Seit dem 21. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die den Azofarbstoff enthalten, in der Europäischen Union mit einem gesonderten Warnhinweis gekennzeichnet werden[3], dessen Text lautet: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".[4]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Azorubin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Reinhard Wolff: Knallbunt ist ungesund, Die Tageszeitung vom 19. Juli 2010, S. 9.
- ↑ Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.