Amaranth (Farbstoff)
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Amaranth | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C20H11N2Na3O10S3 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 915-67-3 (Natriumsalz) | ||||||||||||||
PubChem | 6093196 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkel-rotbraunes Pulver[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 604,46 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser: 50 g·l−1 (20 °C)[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 |
1000 mg·kg−1 (Ratte, intravenös)[2] | ||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
(Farbcode: #E52B50)
Amaranth ist ein roter, gut wasserlöslicher Azofarbstoff, der als Lebensmittelfarbe Verwendung findet. In Europa ist er als Lebensmittelzusatzstoff E 123 zugelassen.[4]
Amaranth ist beständig gegen Licht, Hitze und das Konservierungsmittel Benzoesäure. In Gegenwart von Fruchtsäuren verliert Amaranth seine Farbe. Amaranth wird für Aperitifweine, Spirituosen und Fischrogen verwendet.
In den USA[5] und der ehemaligen Sowjetunion ist Amaranth nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Es wird vermutet, dass Amaranth Pseudoallergien, Hautreaktionen und Asthma bronchiale auslösen kann. Er ist nicht krebserregend.[6]
Große Bekanntheit erlangte die Farbe, weil die Wartungshäuser der Italienischen Straßenbetriebsgesellschaft ANAS, die Case Cantoniere, in diesem Farbton gestrichen sind.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Datenblatt Amaranth (Farbstoff) bei Acros, abgerufen am 20. Februar 2010..
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Datenblatt Amaranth bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 20. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ ZZulV: Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind
- ↑ Compliance Program Guidance Manual – Foodborne Biological Hazards S. 37 der FDA
- ↑ Ökotest Verbraucherberatung