Acenaphthylen
Kategorien
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff
- Reizender Stoff
- Polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoff
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Acenaphthylen | ||||||||||||||
Andere Namen |
Acenaphthalen | ||||||||||||||
Summenformel | C12H8 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 208-96-8 | ||||||||||||||
PubChem | 9161 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Nadeln[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 152,20 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Dichte |
0,90 g·cm−3[2] | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Siedepunkt |
280 °C[2] | ||||||||||||||
Löslichkeit |
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Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Acenaphthylen (Acenaphthalen) ist ein weißer bis leicht gelblicher Feststoff, der zu den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen gehört. Acenaphthylen findet sich im Steinkohleteer (ca. 0,3 %)[1] und in geringen Mengen in Erdöl.
Eigenschaften
In Wasser ist Acenaphthylen nahezu unlöslich, in Benzol, Chloroform und erhitztem Ethanol hingegen gut löslich.[1] Acenaphthylen wirkt mutagen und reizend.
Verwendung
Der größte Teil des Acenaphthylens wird zunächst zu Acenaphthen hydriert, welches für die Herstellung von Naphthalsäureanhydrid und Zwischenprodukten für Kunststoffe, Farbstoffe, Farbpigmente, Insektizide und Pharmaerzeugnisse benötigt wird.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Stefan Ernst, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Eintrag zu CAS-Nr. 208-96-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 15.01.2008 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 208-96-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.