2-Propanthiol
Strukturformel | ||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | ||||||||||||||||||||||
Name | 2-Propanthiol | |||||||||||||||||||||
Andere Namen |
| |||||||||||||||||||||
Summenformel | C3H8S | |||||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 75-33-2 | |||||||||||||||||||||
PubChem | 6364 | |||||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
feuchtigkeitsempfindliche, leicht flüchtige, farblose Flüssigkeit mit unangenehmem Geruch[1] | |||||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||||
Molare Masse | 76,16 g·mol−1 | |||||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||||||||||||||
Dichte |
0,81 g·cm−3[2] | |||||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||||||||
Siedepunkt |
51–53 °C[2] | |||||||||||||||||||||
Dampfdruck | ||||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
schwer löslich in Wasser[1] | |||||||||||||||||||||
Brechungsindex |
1,4255 (20 °C, 589 nm)[2] | |||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
LD50 |
> 2000 mg·kg−1 (Ratte, oral)[2] | |||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C |
2-Propanthiol ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Thiole und isomer zu 1-Propanthiol.
Eigenschaften
2-Propanthiol ist eine feuchtigkeitsempfindliche, leicht flüchtige, farblose Flüssigkeit mit unangenehmem Geruch, die schwer löslich in Wasser ist.[1]
Sicherheitshinweise
Die Dämpfe von 2-Propanthiol bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch (Flammpunkt −34 °C).[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Eintrag zu CAS-Nr. 75-33-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. Oktober 2011 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Datenblatt 2-Propanthiol bei Merck, abgerufen am 21. Oktober 2011.
- ↑ 3,0 3,1 Datenblatt 2-Propanethiol, ≥98% bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 21. Oktober 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.