2-Amino-5-phosphonovaleriansäure
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | 2-Amino-5-phosphonovalerian- säure | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C5H12NO5P | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 79055-68-8 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farbloser kristalliner Feststoff[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 197,1 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Löslichkeit |
leicht löslich in kaltem Wasser[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
2-Amino-5-phosphonovaleriansäure (kurz APV oder AP5) ist eine synthetische, nichtproteinogene Aminosäure.
APV ist ein selektiver NMDA-Rezeptor-Antagonist, das diesen Rezeptor schon in kleinen Dosen kompetitiv hemmt. Dabei wird das D-Enantiomer dieser Aminosäure als das biologisch aktive Isomer angesehen.
APV wurde von Jeff Watkins und Harry Olverman entwickelt.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Datenblatt 2-Amino-5-phosphonovaleriansäure bei Merck, abgerufen am 4. November 2007.
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt D(−)-2-Amino-5-phosphonopentanoic acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 19. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.