1-Hexen
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Feuergefährlicher Stoff
- Alken
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | 1-Hexen | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
Hex-1-en | ||||||||||||||||||
Summenformel | C6H12 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 592-41-6 | ||||||||||||||||||
PubChem | 11597 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit mit leicht benzinartigem Geruch[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 84,16 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | ||||||||||||||||||
Dichte |
0,67 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Siedepunkt |
63 °C[1] | ||||||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
praktisch unlöslich in Wasser (50–100 mg bei 20 °C)[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
1-Hexen (Betonung auf der zweiten Silbe) ist eine benzinartig riechende, farblose Flüssigkeit. Es ist ein Alken (genauer ein Hexen) mit der Summenformel C6H12.
Vorkommen
1-Hexen ist ein Bestandteil von Erdöl-Crackprodukten.
Eigenschaften
In Wasser ist die Flüssigkeit unlöslich. Der Flammpunkt liegt bei −26 °C, die Zündtemperatur bei 253 °C.
Verwendung
1-Hexen wird zur Erzeugung von Kurzkettenverzweigungen als Comonomer bei der Produktion von Polyethylen (LLDPE) eingesetzt und als Ausgangsstoff für zahlreiche chemische Umsetzungen (z. B. von linearen Aldehyden durch Oxosynthese) verwendet.
Isomere
Hexen hat 17 Isomere:
- 1-Hexen
- 2-Hexen (tritt in "cis"- und "trans"-Form auf)
- 3-Hexen (tritt in "cis"- und "trans"-Form auf)
- 2-Methyl-1-penten
- 2-Methyl-2-penten
- 3-Methyl-1-penten
- 3-Methyl-2-penten (tritt in "cis"- und "trans"- Form auf)
- 4-Methyl-1-penten
- 4-Methyl-2-penten (tritt in "cis"- und "trans"-Form auf)
- 2,3-Dimethyl-1-buten
- 2,3-Dimethyl-2-buten
- 3,3-Dimethyl-1-buten
- 2-Ethyl-1-buten
Sicherheitshinweise
Hexen reizt bei Kontakt stark die Augen und Atemwege in geringerem Maße als dies die Dämpfe tun; es ist leichtentzündlich. In hohen Dosen wirkt Hexen narkotisch. Ab einem Luftvolumenanteil von 1,2 bis 6,9 Prozent bildet es explosive Gemische. Hexen ist schwach wassergefährdend (WGK 1). Hexen entfettet die Haut.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 592-41-6 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 13.01.2008 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 592-41-6 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.