Vergällung
Vergällung oder Denaturierung nennt man das Verändern des natürlichen Geruchs, Geschmacks oder Aussehens (Farbe) einer Substanz durch die Zufügung von Hilfsstoffen
- um Lebensmittel ungenießbar zu machen (zum Beispiel Alkohol zur Befreiung von der Alkoholsteuer)[1]
- um geschmacks- oder geruchsarme Substanzen leichter erkennbar und somit weniger gefährlich zu machen z. B. Gifte und explosive Gase (wie Erdgas).
Vergällung von Lebensmitteln
Substanzen, die bei Verwendung als Lebensmittel höher besteuert werden, können kostengünstig anders verwendet werden, wenn sie für diese Zwecke in ungenießbarer Form in Umlauf gebracht werden.
Es ist dann von zentraler Bedeutung, ein nur schwer wieder entfernbares Vergällungsmittel zu verwenden. Zumindest soll die Entfernung teurer sein als der unvergällte Stoff. Primär kommen als Vergällungsmittel Stoffe mit unangenehmem Geruch oder Geschmack zum Einsatz.
Alkohol
Alkohol (Ethanol, Trinkalkohol) wird besteuert (in Deutschland durch die Branntweinsteuer), unversteuertes Ethanol wird daher vergällt. Zuständig ist dafür in Deutschland die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Offenbach am Main. Neben den in Deutschland zugelassenen Substanzen sind auch andere Vergällungsmittel erlaubt, wenn sie den Ansprüchen der Finanzbehörden genügen und in einem anderen EU-Staat als Vergällungsmittel zugelassen sind. In den Niederlanden ist das beispielsweise Minzöl für Alkohole in kosmetischen Produkten.
- Brennspiritus wird vollständig vergällt, meist mit den Vergällungsmitteln MEK (Methylethylketon) und Denatoniumbenzoat, das äußerst bitter schmeckt. Alkohole für technische und chemische Zwecke werden nur unvollständig vergällt, da sie noch weiter verarbeitet werden. Hier kann MEK meist nicht verwendet werden.
- Für die Essig-Herstellung wird der Alkohol mit Essigsäure vergällt.
- Für die Herstellung von Kraftstoff wird der Alkohol mit 2 % Benzin oder ETBE vergällt.
- Für die Verwendung als Rohstoff in der chemischen Industrie sind gängige Vergällungsmittel Methylethylketon, Petrolether, Toluol und Cyclohexan. Weitere zugelassene Stoffe sind Schellack, Fichtenkolophonium, Phthalsäurediethylester, Thymol, Diethylether und tert-Butanol in Verbindung mit Isopropanol oder Denatoniumbenzoat. Die Wahl des Stoffs richtet sich nach dem Anwendungsbereich. So wird zur Herstellung kosmetischer Produkte darauf Wert gelegt, dass keine übelriechenden Substanzen verwendet werden. Bei Präparationsmitteln für Laborzwecke darf durch das Vergällungsmittel kein Einfluss auf die gewünschte Reaktion stattfinden.
- Pyridin ist ein heute nicht mehr gebräuchliches Vergällungsmittel, das früher jedoch oft eingesetzt wurde.[2]
Speisesalz
Speisesalz wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis 1993 mit der Salzsteuer besteuert. Das allgemein zugängliche Auftausalz, auch Streusalz genannt, war durch Farbstoffe gekennzeichnet. Zur Vergällung bietet sich Magnesiumchlorid an, da es ebenfalls eine gute Auftauwirkung hat und bitter schmeckt.
Vergällung von Energieträgern
Erdgas, Propan, Butan
Den geruchlosen Gasen Erdgas, Propan und Butan werden Riechstoffe, meist Mercaptane, beigemischt, um Gaslecks zu erkennen (Odorierung). Als Zusatz kommt vorwiegend Tetrahydrothiophen zur Anwendung, das knoblauchartig riecht. Nach Einführung dieser Sicherheitsmaßnahme ging die Zahl verheerender Gasexplosionen deutlich zurück.
Heizöl
Da Heizöl von Dieselmotoren verwendet werden kann, wird Heizöl aus steuerrechtlichen Gründen rot eingefärbt. Der eingesetzte Farbstoff kann jedoch relativ einfach wieder entfernt werden, weshalb EU-weit zusätzlich Solvent Yellow 124 beigemischt wird, da dieser schwer zu entfernen, aber einfach nachzuweisen ist.
Vergällung gefährlicher Substanzen
Gifte
Auch Gifte werden durch Vergällung deutlich gekennzeichnet, um die versehentliche Verbreitung oder Einnahme zu verhindern. Das Schädlingsbekämpfungsmittel Zyklon B war zur Warnung vor dem Wirkstoff Cyanwasserstoff, welcher sehr giftig ist, mit einem Riechstoff versehen. Meist war dies Bromessigsäuremethylester oder auch Chlorgas.
Einzelnachweise
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