Odorierung
Odorierung dient als Sicherheitsmaßnahme bei der Verwendung von sonst geruchlosen Gasen und bezeichnet das Hinzufügen von Riechstoffen (Odormitteln), die einen für die Gefährdung typischen Geruch aufweisen sollen.
Odorierung von Erdgas und anderen Brenngasen
Die Odorierung von Erdgas und anderen Brenngasen ist für den Gasabnehmer eine wichtige Sicherheitsmaßnahme in der Gasinneninstallation. Damit der Kunde Lecks oder defekte Anlagen schnell bemerken kann, werden dem von Natur aus geruchsneutralen Erdgas Warngerüche hinzugefügt. Hierzu werden üblicherweise leichtflüchtige, typisch riechende organische Schwefelverbindungen, wie Tetrahydrothiophen (THT), dessen Geruch an den fauler Eier erinnert, und Mercaptangemische verwendet. Die Odorierung ist im DVGW Arbeitsblatt G 280 Teil 1 - 3 beschrieben.
Seit einiger Zeit kommt auch ein schwefelfreies Odoriermittel mit dem Handelsnamen Gasodor S-Free, ein Acrylatgemisch, zum Einsatz. Dieses besitzt einen lösungsmittelartigen Geruch, der laut Untersuchungen des DVGW von Probanden dennoch mit Erdgas in Verbindung gebracht wird. Die Wirksamkeit dieses Mittels ist umstritten. [1] Die Odoriermittel sind im Arbeitsblatt G 281 beschrieben.
Da bei einem langsam entstehenden, anfangs noch kleinen Gasleck die Gefahr einer Gewöhnung an den Geruch des Odorierungszusatzes besteht, wird diese Beimischung oft in regelmäßigen Abständen stark erhöht. Man spricht dann von einer Stoßodorierung.
Odorierung von Löschgasen
Bei Inertgas-Löschanlagen wird üblicherweise ein nach Zitronen riechendes Odormittel verwendet, das das geruchlose Löschgas wahrnehmbar macht. Wenn die Gefahr besteht, dass in tiefer gelegenen, unbelüfteten Räumen, z.B. in Gruben von Pressen und Kellern von hydraulischen Anlagen, Personen durch ausströmendes Löschgas gefährdet werden, ist es in Deutschland nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln vorgeschrieben, das Löschmittel zur Geruchswahrnehmung durch Zusätze zu odorieren. Bei Hochdruck-Inertgas-Löschanlagen wird das Odormittel dem Löschmitteln bereits beim Abfüllen in die Hochdruck-Gasflaschen beigemengt, bei Niederdruck-Inertgas-Löschanlagen wird dem Löschgas das Odormittel erst beim Löschvorgang durch eine sogenannte Odorierungseinrichtung beigemischt.
Odorierung von Sauerstoff zum Schweißen und Schneiden
Die Odorierung von Sauerstoff zum Schweißen und Schneiden wird vorgenommen, wenn die Gefahr besteht, enge Räume mit Brenngasen oder Sauerstoff anzureichern, denn bereits eine geringe Erhöhung des Sauerstoffanteils in der Raumluft gegenüber dem Normalzustand von 21 Volumenprozent steigert die Entflammbarkeit selbst schwer entflammbarer Stoffe (z. B. schwer entflammbarer Schutzkleidung) erheblich und erhöht die Verbrennungsgeschwindigkeit und -temperatur.
Odorierung von Formaldehyd, 1,2-Dichlorethan oder Benzolen mit Trichlornitromethan
Aufgrund strenger Regelungen der EU (Richtlinie 2000/29/EG) zum Schutz gegen die Einschleppung von Schadorganismen werden Container, Waren oder Verpackungsmaterial aus Holz aus Übersee häufig im Exportland begast. Die am häufigsten eingeführten Gase sind Methylbromid (90 %), Sulfuryldifluorid, Phosphorwasserstoff und Formaldehyd. Außerdem werden bei der Herstellung oder weiteren Behandlung von bestimmten Waren Substanzen verwendet, die während des Transports Gase in gesundheitsgefährlicher Konzentration freisetzen.
Bisher nachgewiesene Gase in gesundheitsgefährlicher Konzentration sind Benzol, Formaldehyd, 1,2-Dichlorethan. Dabei dient Trichlornitromethan (aller Wahrscheinlichkeit nach) zur Odorierung von Begasungsmitteln und als Hinweis auf ausgedünstete Gase der Waren. Besonders häufig sind Container mit Schuhen (Benzol) und Textilien (Formaldehyd) von den Überschreitungen der Grenzwerte betroffen.
Nach Feststellung sollten diese Container nach ArbSchG ausreichender Belüftung unterzogen werden.
Analytik
Zur Bestimmung der Konzentration von Odoriermitteln kommen Gaschromatographie, Ionen-Mobilitäts-Spektrometer oder Olfaktometrie zum Einsatz.