Trichloracetylchlorid

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Strukturformel
Strukturformel von Trichloracetylchlorid
Allgemeines
Name Trichloracetylchlorid
Andere Namen
  • Trichloressigsäurechlorid
  • TCAC
Summenformel C2Cl4O
CAS-Nummer 76-02-8
PubChem 6420
Kurzbeschreibung

flüchtige gelbliche Flüssigkeit mit stechendem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 181,83 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,62 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

−57 °C[1]

Siedepunkt

118 °C (Zersetzung)[1]

Dampfdruck

23 hPa (20 °C)[1]

Löslichkeit

zersetzt sich heftig in Wasser[1]

Brechungsindex

1,469–1,471[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
05 – Ätzend 06 – Giftig oder sehr giftig

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-314-330
P: 260-​280-​284-​305+351+338-​310 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][1]
Sehr giftig
Sehr giftig
(T+)
R- und S-Sätze R: 14-22-26-34
S: 26-28-36/37/39-45
LD50

600 mg·kg−1 oral Ratte[5]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Trichloracetylchlorid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Carbonsäurehalogenide und Ketone. Es ist eine farblose bis gelbliche Flüssigkeit mit stechendem Geruch.

Vorkommen

Trichloracetylchlorid kann sich aus Tetrachlorethen durch Reaktion mit Ozon unter UV-Licht bilden.[6]

Verwendung

Trichloracetylchlorid wird verwendet als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Arzneistoffen, Pestiziden, Insektiziden (z. B. Chlorpyriphos) und anderen Chemikalien.[7]

Sicherheitshinweise

Trichloracetylchlorid-Dämpfe können bei Temperaturen über 100 °C (Flammpunkt) mit der Luft explosive Gemische bilden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 76-02-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 13. September 2007 (JavaScript erforderlich).
  2. Datenblatt Trichloracetylchlorid bei ChemBlink, abgerufen am 25. Februar 2011.
  3. 3,0 3,1 Datenblatt Trichloroacetyl chloride bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 24. April 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Betriebsanweisung der Universität Würzburg
  6. [http://www.fuetex.mwmev.nrw.de/Forschungsberichte/M/doc_17921.htm Forschungsbericht zu Tetrachlorethen-Emissionen am Institut für Angewandte Forschung]
  7. Datenblatt bei TRANSMETAL LIMITED (englisch)

Weblinks

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