Sulfolan
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff
- Schwefelhaltiger Heterocyclus
- Sulfon
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Sulfolan | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C4H8O2S | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 126-33-0 | ||||||||||||||
PubChem | 31347 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelbliche, zerfließliche Kristalle[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 120,17 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Dichte |
1,26 g·cm−3 (30 °C)[1] | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Siedepunkt |
285 °C[1] | ||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Sulfolan, auch Tetrahydrothiophen-1,1-dioxid genannt, zählt zu den Sulfonen und ist ein polares Lösungsmittel. Das Molekül lässt sich als Fünfring aus vier Kohlenstoff-Atomen und einem doppelt oxidierten Schwefel-Atom beschreiben; die Summenformel lautet C4H8O2S.
Eigenschaften
Der Flammpunkt liegt bei 165 °C, die spezifische Wärmekapazität beträgt 1,5 J/(g·K). Sulfolan ist der Wassergefährdungsklasse WGK 1 zugeordnet.
Verwendung
In der Technik dient es als Lösungsmittel, z. B. zur Extraktion von Aromaten. In der Gasreinigung wird es zur Abtrennung von Schwefelverbindungen eingesetzt.
In medizinischen Anwendungen kann es genutzt werden, um als Lösungsmittel Stoffe durch Zellmembranen zu transportieren – gewollt bei Medikamenten, ungewollt auch für giftige Stoffe.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu Sulfolan in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 4.6.2008 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 126-33-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.