Sudan (Farbstoff)

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Sudan-Farbstoffe sind synthetisch hergestellte Farbstoffe, wobei es sich bei den gelben, orangen und roten Typen um Azofarbstoffe, bei den blauen um Anthrachinonfarbstoffe und bei den grünen um Mischungen aus Azo- und Anthrachinonfarbstoffen handelt. Sie sind löslich in Kohlenwasserstoffen, Ölen, Fetten und Wachsen und werden daher zum Färben selbiger verwendet.

Gebrauch

Sudan-Farbstoffe sind in der Europäischen Union seit 1995 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, da sie im Körper in Amine aufgespalten werden können, von denen einige karzinogen sind.[1] Seit den Mitte 2003 eingeführten EU-weiten Kontrollen werden Sudan-Farbstoffe immer wieder in importierten Produkten nachgewiesen. Konzentrierten sich die Kontrollen bisher auf Chilipulver, sind jetzt auch Kurkuma und natives Palmöl im Visier. Die Stoffe finden sich jedoch auch in tomaten- und paprikahaltigen Produkten wie beispielsweise Pesto.

Ferner werden Sudan I und IV für Semtex-Färbungen verwendet.[2]

Missbrauch

Im Dezember 2006 wurde der Leiter der Guangzhou Tianyang Foodstuffs Company im Süden Chinas, einer Firma, welche Lebensmittel in China und im Ausland verkauft, zu 15 Jahren Haft und sein Stellvertreter zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil sie den Farbstoff Sudanrot (Sudan III) in Chiliöl und -pulver beigemischt hatten.[3] Zwischen April 2002 und März 2005 sollen sie mit dieser Methode weit über eine halbe Million US-Dollar Gewinn gemacht haben. Ebenfalls fanden britische Lebensmittelkontrolleure am 18. Februar 2005 in Worcestersauce aus englischer Produktion den Farbstoff Sudangelb (Sudan I).[4]

Sudan I, Pulver

Trivia

  • Der Name Sudan ist ein eingetragenes Warenzeichen der BASF für Azofarbstoffe und Anthrachinon-Farbstoffe.
  • Deutsches Heizöl wird mit Sudan I gefärbt. Seit 2002 ist der EU einheitliche Marker Solvent Yellow 124 obligatorisch, der rote Farbstoff wird zur einfachen Unterscheidung weiterhin zusätzlich beigemischt.

Substanzen

Es sind vier verschiedene Sudane bekannt: das gelbe Sudan I, Sudan II (orange), das rote Sudan III sowie Sudan IV mit scharlachroter Farbe. Sudan I und II sowie Sudan III und IV sind strukturell sehr ähnlich und unterscheiden sich jeweils nur durch zwei zusätzliche Methylgruppen. Zur besseren Erkennung sind die Infoboxen jeweils mit der Substanzfarbe umrandet:


Strukturformel
Struktur von Sudan I
Allgemeines
Name Sudan I (Gelb)
Andere Namen
  • Sudan Orange 220
  • Fett Orange R01
  • 1-Phenylazo-2-naphthol
  • C.I. 12055
  • C.I. Solvent Yellow 14
Summenformel C16H12N2O
CAS-Nummer 842-07-9
Kurzbeschreibung

braun-oranges bis rotes Pulver [5]

Eigenschaften
Molare Masse 248,28 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

134 °C [5]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [6]
08 – Gesundheitsgefährdend 07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 351-341-317-413
EUH: 208
P: keine P-Sätze [5]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [7] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [6]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 40-43-53-68
S: (2)-22-36/37-46-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden
Strukturformel
Struktur von Sudan II
Allgemeines
Name Sudan II (Orange)
Andere Namen
  • Sudan Orange
  • C.I. 12140
  • C.I. Solvent Orange 7
  • 1-(2,4-Dimethylphenylazo)-2-naphthol
  • 1-(o-Xylylazo)-2-naphthol
Summenformel C18H16N2O
CAS-Nummer 3118-97-6
Kurzbeschreibung

oranges Pulver [8]

Eigenschaften
Molare Masse 276,3 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

156–158 °C [8]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [8]
08 – Gesundheitsgefährdend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 351-315-319-335
P: 261-​302+352-​305+351+338-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [8]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [9][8]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 36/37/38-40
S: 26-36/37
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden
Strukturformel
Struktur von Sudan III
Allgemeines
Name Sudan III (Rot)
Andere Namen
  • Sudan Rot
  • Ceres Rot
  • C.I. 26100
  • C.I. Solvent Red 23
Summenformel C22H16N4O
CAS-Nummer 85-86-9
Kurzbeschreibung

rotes Pulver [10]

Eigenschaften
Molare Masse 352,4 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

198–200 °C [10]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [10]
08 – Gesundheitsgefährdend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 341-315-319-335
P: 261-​302+352-​305+351+338-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [10]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [11][10]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 36/37/38-68
S: 26-36/37
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden
Strukturformel
Struktur von Sudan IV
Allgemeines
Name Sudan IV (Scharlachrot)
Andere Namen
  • Scharlachrot
  • Sudan M Rot 380
  • C.I. 26105
  • C.I. Solvent Red 24
  • 1-({2-methyl-4-[(2-methylphenyl)diazenyl] phenyl}diazenyl)naphthalen-2-ol
Summenformel C24H20N4O
CAS-Nummer 85-83-6
Kurzbeschreibung

roter Feststoff [12]

Eigenschaften
Molare Masse 380,4 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

199 °C [12]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [12]
08 – Gesundheitsgefährdend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 341-315-319-335
P: 261-​302+352-​305+351+338-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [12]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [13][12]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 36/37/38-68
S: 26-36/37
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Einzelnachweise

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung: Farbstoffe Sudan I bis IV in Lebensmitteln, Stellungnahme des BfR vom 19. November 2003.
  2. Alexander Beveridge: Forensic Investigation of Explosions, CRC Press, 1998, ISBN 0-7484-0565-8, S. 297 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  3. Chinesen wegen Zugabe von Farbe in Lebensmittel verurteilt Seite 1 - AFP vom 7. Dezember 2006.
  4. Bundesamt für Gesundheit - Sudan, abgerufen am 29. Juli 2008.
  5. 5,0 5,1 5,2 Eintrag zu 1-Phenylazo-2-naphthol in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. Januar 2008 (JavaScript erforderlich).
  6. 6,0 6,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 842-07-9 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  7. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 Datenblatt Sudan II bei AlfaAesar, abgerufen am 5. Januar 2010 (JavaScript erforderlich).
  9. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  10. 10,0 10,1 10,2 10,3 10,4 Datenblatt Sudan Red bei AlfaAesar, abgerufen am 5. Januar 2010 (JavaScript erforderlich).
  11. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  12. 12,0 12,1 12,2 12,3 12,4 Datenblatt Scarlet Red bei AlfaAesar, abgerufen am 5. Januar 2010 (JavaScript erforderlich).
  13. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Weblinks


Farb-Check-RGB.png

Die in diesem Artikel verwendeten Farben werden auf jedem Monitor anders dargestellt und sind nicht farbverbindlich. Eine Möglichkeit, die Darstellung mit rein visuellen Mitteln näherungsweise zu kalibrieren, bietet das nebenstehende Testbild: Tritt auf einer oder mehreren der drei grauen Flächen ein Buchstabe („R“ für Rot, „G“ für Grün oder „B“ für Blau) stark hervor, sollte die Gammakorrektur des korrespondierenden Monitor-Farbkanals korrigiert werden. Das Bild ist auf einen Gammawert von 2,2 eingestellt – den gebräuchlichen Wert für IBM-kompatible Computer. Apple-Macintosh-Rechner hingegen verwenden bis einschließlich System 10.5 („Leopard“) standardmäßig einen Gammawert von 1,8, seit dem System 10.6 („Snow Leopard“) kommt Gamma 2,2 zum Einsatz.

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