Schwefeltetrachlorid

Schwefeltetrachlorid

Strukturformel
Strukturformel von Schwefeltetrachlorid
Allgemeines
Name Schwefeltetrachlorid
Andere Namen

Schwefel(IV)-chlorid

Summenformel SCl4
CAS-Nummer 13451-08-6
Kurzbeschreibung

weiße, feinpulvrige Substanz[1]

Eigenschaften
Molare Masse 173,88 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

−31 °C[2]

Siedepunkt

−20 °C (Zersetzung)[2]

Löslichkeit

Zersetzung in Wasser[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
05 – Ätzend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 314-400
EUH: 014
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Ätzend Umweltgefährlich
Ätzend Umwelt-
gefährlich
(C) (N)
R- und S-Sätze R: 14-34-50
S: (1/2)-26-45-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Schwefeltetrachlorid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der anorganischen Schwefelverbindungen und Chloride.

Gewinnung und Darstellung

Schwefeltetrachlorid wird durch direkte Chlorierung von Schwefel mit Chlor hergestellt.[1]

$ \mathrm {S+2\ Cl_{2}\longrightarrow SCl_{4}} $

Eigenschaften

Schwefeltetrachlorid ist nur im festen Zustand und unter −30 °C stabil, darüber zersetzt es sich, wobei Chlor und Schwefeldichlorid entstehen. Im festen Zustand liegt es als weiße, feinpulvrige Substanz vor. Im Intervall bis −20 °C schmilzt es unter gleichzeitiger Zersetzung.[1] Mit Wasser hydrolysiert es zu Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid.[5]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Georg Brauer: Handbuch der Präparativen Anorganischen Chemie.
  2. 2,0 2,1 2,2 Eintrag zu CAS-Nr. 13451-08-6 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. Juni 2010 (JavaScript erforderlich).
  3. 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 13451-08-6 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Holleman-Wiberg, Lehrbuch der Anorganischen Chemie, 101. Auflage, de Gruyter Verlag 1995 ISBN 3-11-012641-9