Rosindulin

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Strukturformel
Struktur des Rosindulin
Allgemeines
Name Rosindulin
Andere Namen
  • Azocarmin G
  • C.I. 50085
Summenformel C28H18N3NaO6S2
CAS-Nummer 25641-18-3
PubChem 160107
Kurzbeschreibung

purpurfarbener Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 579,59 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-335
P: 261-​302+352-​305+351+338-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][2]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 36/37/38
S: 26-37
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Rosindulin oder Azocarmin G ist ein roter Farbstoff, der vor allem in der Mikroskopie eingesetzt wird.[4] Es hat keinen Bezug zu Karmin.

Stoffgruppe der Rosinduline

Der Begriff Rosinduline steht auch für die Stoffgruppe der Monoaminoderivate des Phenylnaphthophenazoniums. Durch Isomerisierung der Aminogruppe ergibt sich eine große Anzahl chemischer Verbindungen, die von Kehrmann und seinen Mitarbeitern fast alle hergestellt worden sind.[5]

Strukturformel von Azocarmin B (PubChem 6099365)

Neben Azocarmin G gibt es auch das Azocarmin B, das über eine verbesserte Wasserlöslichkeit verfügt.[6]

Eigenschaften

Rosindulin ist ein purpurfarbener Feststoff[1].

Verwendung

In der Mikroskopie werden biologische Präparate mit Azocarmin G eingefärbt. Histologisch werden Azocarmin G (kurz Az) und Anilinblau (An) als Azan-Färbung zur Unterscheidung von Zellen und der umgebenden Matrix benutzt. Der Zellkern wird rot eingefärbt, das Cytoplasma violett, rote Blutkörperchen und Muskelgewebe dunkelrot; Kollagenhaltiges Gewebe und Knochenmatrix erscheinen blau.[7]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Datenblatt Rosindulin bei Acros, abgerufen am 20. Februar 2010.
  2. 2,0 2,1 2,2 Datenblatt Rosindulin bei AlfaAesar, abgerufen am 6. Februar 2010 (JavaScript erforderlich).
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Datenblatt Azocarmin G bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 20. Februar 2010.
  5. Paul Karrer: Lehrbuch der organischen Chemie, 10. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1948, S. 653.
  6. Eintrag bei Stainsfile.
  7. Jean-Marie Exbrayat: Genome Visualization by Classic Methods in Light Microscopy, 2001 CRC Press, ISBN 0-8493-0043-6.

Weblinks

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