Phosphortriiodid

Phosphortriiodid

Strukturformel
Struktur von Phosphortriiodid
Allgemeines
Name Phosphortriiodid
Andere Namen

Phosphor(III)-iodid

Summenformel PI3
CAS-Nummer 13455-01-1
Kurzbeschreibung

roter Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 411,69 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

4,18 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

61 °C[2]

Löslichkeit

Zersetzung in Wasser[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
05 – Ätzend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 314-335
P: 261-​280-​305+351+338-​310 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][2]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 14-34-37
S: 26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Phosphortriiodid ist eine chemische Verbindung mit der Summenformel PI3. Sie besteht aus einem zentralen Phosphoratom, das symmetrisch von drei Iodatomen umgeben ist. Die Verbindung ist tetraedrisch gebaut, da Phosphor in der Oxidationsstufe +3 noch ein freies Elektronenpaar besitzt, das die vierte Ecke des Tetraeders bildet.

Darstellung

Die Synthese von Phosphortriiodid gelingt durch die Reaktion zwischen weißem Phosphor und elementarem Iod in Kohlenstoffdisulfid.[1]

$ \mathrm {P_{4}\ +\ 6\ I_{2}\longrightarrow \ 4\ PI_{3}} $

Eigenschaften

Phosphortriiodid ist bei Raumtemperatur ein roter Feststoff, der bei 61 °C schmilzt. Die Bindungslänge zwischen Phosphor und Iod beträgt 243 pm, der I–P–I-Bindungswinkel beträgt 102 °.[1]

Verwendung

Phosphortriiodid kann zur Synthese von Alkyliodiden aus den entsprechenden Alkoholen verwendet werden. So kann auf diese Weise beispielsweise Methyliodid aus Methanol gewonnen werden.[5]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Arnold F. Holleman, Nils Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie, 101. Auflage, de Gruyter, Berlin 1995, ISBN 3-11-012641-9.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Datenblatt Phosphorus triiodide bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 20. April 2011.
  3. Datenblatt Phosphortriiodid bei Acros, abgerufen am 20. Februar 2010..
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. C. S. King, W. W. Hartman Methyl Iodide, in: Org. Synth. Coll. Vol. 1943, 2, S. 399.