Kaliumsulfit

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Strukturformel
2 Kaliumion Sulfition
Allgemeines
Name Kaliumsulfit
Andere Namen

E 225

Summenformel K2SO3
CAS-Nummer 10117-38-1
(als Dihydrat 7790-56-9)
Kurzbeschreibung

weißer Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 158,26 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

~2,5 g·cm−3 [2]

Schmelzpunkt

Zersetzung[3]

Löslichkeit

löslich in Wasser [2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [4]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [5][3]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 36/37/38
S: 26-36
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Kaliumsulfit ist eine chemische Verbindung, die als Reduktionsmittel in der chemischen Industrie, vor allem in der Photoindustrie eingesetzt wird.

Vorkommen

Kaliumsulfit entsteht bei der Verbrennung von Schwarzpulver.

Gewinnung und Darstellung

Sulfite allgemein entstehen bei der Reaktion von Schwefeldioxid mit Wasser in folgenden zwei Schritten:

$ SO_{2}+H_{2}O\longrightarrow HSO_{3}^{-}+H^{+} $
$ HSO_{3}^{-}\leftrightharpoons SO_{3}^{2-}+H^{+} $

Um Kaliumsulfit auf diesem Wege zu erzeugen wird eine Kaliumkarbonat-Lösung mit Schwefeldioxid versetzt und später weiteres Kaliumcarbonat zugegeben.

Bei Umsetzung von schwefliger Säure mit Kaliumhydroxid:

$ H_{2}SO_{3}+2\ KOH\longrightarrow K_{2}SO_{3}+2\ H_{2}O $

Chemische Eigenschaften

Kaliumsulfit ist ein Kaliumsalz der schwefligen Säure.

Verwendung

Kaliumsulfit wird als Bestandteil von Photochemikalien (Entwicklerlösungen) verwendet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Datenblatt Potassium sulfite bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 7. April 2011.
  2. 2,0 2,1 Mallinckrodt, SDB (US)
  3. 3,0 3,1 Eintrag zu Kaliumsulfit in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 11. Februar 2008 (JavaScript erforderlich)
  4. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  5. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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