Kaliumhexacyanidoferrat(II)

Kaliumhexacyanidoferrat(II)

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Strukturformel
3 Kalium-Ion Struktur von Kaliumhexacyanoferrat
Allgemeines
Name Kaliumhexacyanidoferrat(II)
Andere Namen
  • Kaliumhexacyanoferrat(II)
  • Kaliumferrocyanid
  • Gelbes Blutlaugensalz
  • Gelbkali
  • Ferrozin[1]
  • E 536
Summenformel C6FeK4N6
CAS-Nummer
  • 13943-58-3 (wasserfrei)
  • 14459-95-1 (Trihydrat)
Kurzbeschreibung

gelbliche Kristalle [2]

Eigenschaften
Molare Masse 368,34 g·mol−1 (wasserfrei)
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,85 g·cm−3 (wasserfrei)[2]

Schmelzpunkt

bei ca. 70 °C Kristallwasserabgabe des Trihydrats [2]

Siedepunkt

Zersetzung vor erreichen des Siedepunktes[3]

Löslichkeit

gut löslich in Wasser: 337 g·l−1 (20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine GHS-Piktogramme
H- und P-Sätze H: 412
P: 273 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][2]
keine Gefahrensymbole
R- und S-Sätze R: 52/53
S: 50-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Kaliumhexacyanidoferrat(II) ist ein Salz mit der Konstitutionsformel K4[Fe(CN)6]. Es wird auch als Kaliumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz oder Gelbkali bezeichnet. Man findet noch häufig die Bezeichnung Kaliumhexacyanoferrat(II) nach älterer Nomenklatur der IUPAC. Es ist in Wasser und Aceton gut, in Ethanol und Ether nicht löslich. Die wässerige Lösung zersetzt sich im Licht allmählich unter Bildung von Fe(OH)3.

Herkunft des Namens

Der Name Blutlaugensalz rührt von der Darstellungsweise durch Alchemisten. Sie erhitzten Blut mit Knochen, Horn und anderen proteinhaltigen Substanzen in Gegenwart von Eisenspänen und Pottasche. Der Rückstand wurde mit Wasser ausgelaugt. Daraus kristallisierte anschließend, je nachdem, wie viel Luft man beim Erhitzen zuließ, ein gelbes (Gelbes Blutlaugensalz) oder rotes Salz (Rotes Blutlaugensalz) aus.

Herstellung

Hergestellt wird Kaliumhexacyanidoferrat(II) aus einer Eisen(II)-Salzlösung und Kaliumcyanid. Es enthält dann Kristallwasser und liegt als K4[Fe(CN)6]·3H2O (Kaliumhexacyanidoferrat(II)-Trihydrat) vor. Oberhalb von 60 °C gibt es das Kristallwasser wieder ab und geht in ein farbloses Pulver über, bei 100 °C ist es wasserfrei.

Unter Normalbedingungen ist das Hexacyanidoferrat(II)-Ion jedoch ein stabiler Komplex, es ist daher ungiftig.

Verwendung

Kaliumhexacyanidoferrat(II)

In der Analytik wird das Salz zum Nachweis von Eisen(III)-Ionen verwendet. In Lösung erhält man bei Zugabe von FeIII-Ionen zunächst lösliches Berliner Blau, K[FeIIIFeII(CN)6], durch einen Überschuss fällt unlösliches Berliner Blau aus, FeIII[FeIIIFeII(CN)6]3. Diese Reaktionen dienen zum Nachweis von Eisen(III)-Ionen:

$ \mathrm {4\ Fe^{3+}+3\ [Fe^{+II}(CN)_{6}]^{4-}\longrightarrow {Fe^{+III}[Fe^{+III}Fe^{+II}(CN)_{6}]}_{3}} $

Aus Kaliumhexacyanidoferrat(II) lässt sich durch Oxidation mit Wasserstoffperoxid Kaliumhexacyanidoferrat(III) herstellen.

In der Lebensmittelindustrie wird Kaliumhexacyanidoferrat als Trennmittel und Stabilisator verwendet. Es darf in Lebensmitteln jedoch nur in geringen Mengen verwendet werden, da sich beim Erhitzen oder bei Einwirkung von Säuren Blausäure bilden kann. Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Bezeichnung E 536 ausschließlich für die Verwendung in Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Erbslöh.com Ferrozin
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 Eintrag zu Kaliumhexacyanoferrat(II) in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31. August 2007 (JavaScript erforderlich).
  3. Seilnacht: Kaliumhexacyanoferrat(II) Trihydrat.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Weblinks