Kaliumdicyanoaurat(I)
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Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Kaliumdicyanoaurat(I) | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | K[Au(CN)2] | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 13967-50-5 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißer, geruchloser Feststoff[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 288,10 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
3,45 g·cm−3 [1] | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser[2] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Kaliumdicyanoaurat(I), K[Au(CN)2], ist ein Kalium-Salz des komplexen Dicyanoaurat(I)-Anions [Au(CN)2]−. An der Luft setzt sich Kaliumdicyanoaurat(I) durch Einwirkung von Luftfeuchtigkeit und Kohlenstoffdioxid (CO2) zu Kaliumcyanid und weiter unter Freisetzung von Cyanwasserstoff (HCN) zu Kaliumcarbonat um. Unter Abschluss von Luft, Kohlenstoffdioxid und Feuchtigkeit ist es stabil.[1] Der Goldgehalt des Salzes liegt bei ungefähr 68,2 %.
Cyanid-Laugerei
Bei der Goldgewinnung (Cyanid-Laugerei) bilden sich Lösungen von Kaliumdicyanoaurat(I):
- $ \mathrm {4\ Au\ +\ 8\ KCN\ +\ O_{2}\ +\ 2\ H_{2}O\ \longrightarrow } $ $ \mathrm {\ 4\ K[Au(CN)_{2}]\ +\ 4\ KOH} $
Der Komplex kann mit Zink (Zn) unter Bildung von elementarem Gold (Au) zerstört werden:
- $ \mathrm {2\ K[Au(CN)_{2}]\ +\ Zn\ \longrightarrow } $ $ \mathrm {\ K_{2}[Zn(CN)_{4}]\ +\ 2\ Au} $
Verwendung
Die Verbindung wird in der Galvanotechnik zum Vergolden benutzt. Bei der Elektrolyse wandern die [Au(CN)2]−-Anionen zur Anode und werden unter anderem zu Au+ Ionen zerlegt, diese wandern anschließend zur Kathode und scheiden sich dort als dünne Goldschicht ab. Kaliumdicyanoaurat gehört zu den Cyaniden und ist hochgiftig. Beim Umgang sind Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu Kaliumdicyanoaurat(I) in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. Februar 2008 (JavaScript erforderlich).
- ↑ Datenblatt Kaliumdicyanoaurat(I) bei AlfaAesar, abgerufen am 29. Januar 2010 (JavaScript erforderlich)..
- ↑ 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Blausäuresalze“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Blausäuresalze in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „CLP_520010“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.