Ethylencarbonat

Ethylencarbonat

Strukturformel
Struktur von Ethylencarbonat
Allgemeines
Name Ethylencarbonat
Andere Namen

1,3-Dioxolan-2-on

Summenformel C3H4O3
CAS-Nummer 96-49-1
PubChem 7303
Kurzbeschreibung

farblose Kristalle[1]

Eigenschaften
Molare Masse 88,06 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,32 g·cm−3 (40 °C)[2]

Schmelzpunkt

36 °C[2]

Siedepunkt

248 °C (Zersetzung)[2]

Dampfdruck

21 Pa (20 °C)[2]

Löslichkeit
  • mäßig in Wasser (214 g·l−1 20 °C)[2]
  • gut in Ethanol und anderen organischen Lösungsmitteln[1]
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-335
P: 261-​305+351+338 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][2]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 41
S: 26-39
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Ethylencarbonat, korrekt auch als 1,3-Dioxolan-2-on bezeichnet, ist eine farblose und fast geruchlose, bei Raumtemperatur feste Verbindung.

Eigenschaften und Synthese

Sie besteht aus drei Kohlenstoff-, vier Wasserstoff- und drei Sauerstoff-Atomen, wovon zwei als zweifache Estergruppe (R–O–CO–O–R) mit zwei Kohlenstoffatomen einen Fünfring bilden. Ethylencarbonat ist damit als cyclischer Ester aus Kohlensäure und Ethylenglycol aufzufassen, wird aber aus Ethylenoxid und Kohlenstoffdioxid (CO2) hergestellt.

Ethylencarbonate Synthese

Verwendung

Ethylencarbonat wird in der chemischen Industrie als Ausgangsstoff für Synthesen und als Lösungsmittel bei höheren Temperaturen verwendet. So dient sie als

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Datenblatt Ethylencarbonat bei Merck, abgerufen am 19. Januar 2011.
  3. 3,0 3,1 Datenblatt Ethylene carbonate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 31. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Siehe auch