Endrin

Endrin

Strukturformel
Strukturformel von Endrin
Allgemeines
Name Endrin
Andere Namen

1,2,3,4,10,10-Hexachlor- 6,7-epoxy-1,4,4a,5,6,7,8,8a-octahydro- 1,4-endo-5,8-endodimethanonaphthalin

Summenformel C12H8Cl6O
CAS-Nummer 72-20-8
PubChem 3048
Kurzbeschreibung

weißer, kristalliner Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 380,9 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,77 g·cm−3 (20 °C) [1]

Schmelzpunkt

Zersetzung bei 245 °C [1]

Löslichkeit

in Wasser 0,25 mg·l−1 (20 °C) [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300-311-410
P: 264-​273-​280-​301+310-​312-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 24-28-50/53
S: (1/2)-22-36/37-45-60-61
MAK

0,1 mg·m−3 [1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Endrin ist ein Insektizid, das vor allem im Baumwoll- und Getreideanbau verwendet wurde. Es wurde auch zur Bekämpfung von Mäusen eingesetzt (Rodentizid).

Endrin ist ein starkes Nervengift. Im Körper von Menschen und Tieren wird Endrin weniger stark angereichert als das stereoisomere Dieldrin. Die Halbwertszeit im Boden kann bis zu zwölf Jahre betragen. Für Fische ist Endrin sehr giftig.

Analytischer Nachweis

Der chemisch-analytische Nachweis in Umweltproben, Lebens- und Futtermitteln kann mit chromatographischen Verfahren erfolgen.[5]

Verbot

In der Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 wurde ein weltweites Verbot zur Herstellung, Verkauf und Anwendung von zwölf persistenten organischen Schadstoffen (POPs = persistent organic pollutants) ratifiziert. Unter diesem „dreckigen Dutzend“ befindet sich auch Endrin. Seit dem 17. Mai 2004 hat das Übereinkommen, nach der Ratifizierung durch den 50. Beitrittsstaat, globale Rechtsgültigkeit erlangt.[6]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Eintrag zu Endrin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 14. Mai 2008 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 72-20-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Datenblatt Endrin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 30. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Eric J. Reiner, Adrienne R. Boden, Tony Chen, Karen A. MacPherson und Alina M. Muscalu: Advances in the Analysis of Persistent Halogenated Organic Compounds, LC·GC Europe 23 (2010) 60−70.
  6. BMU: POPs-Konvention (Stockholmer Übereinkommen) (Version vom 5. Mai 2009 im Internet Archive).
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