Drogentod

Drogentod

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Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Drogentod jene Form des Ablebens bezeichnet, die durch den Konsum von illegalen Drogen verursacht wurde.

Landläufig schließt dieser Begriff die Opfer legaler Drogen (z. B. Tabak und Alkohol) aus, weil diese nicht als vermeintlich „gefährliche Rauschgifte“ wahrgenommen werden. Entsprechend dem Sprachgebrauch der Strafverfolgung wird die Untermenge der Opfer illegaler Drogen als „Rauschgifttote“ bezeichnet. Zum Vergleich: „Rauschgifttote“ (also durch illegale Drogen zum Tode Gekommene) gab es im Jahr 2011 in Deutschland etwa 1000, als Folge von Alkoholmissbrauch über 70.000 und als Folge des Tabakrauchens über 110.000 Todesfälle.[1]

Situation in Deutschland

Offizieller Drogentoter in Deutschland ist, wer eine von vier Kriterien einer polizeiinternen Dienstvorschrift (PDV 386) aus dem Jahre 1979 erfüllt. Während die komplette Dienstvorschrift nicht einsehbar ist, wurden jedoch an einigen Stellen bereits die relevanten Absätze zitiert, so etwa durch Kraus[2]:

„Eine Meldepflicht besteht demnach für Todesfälle, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungs- und Ausweichmitteln stehen. Darunter fallen

  1. Todesfälle infolge beabsichtigter oder unbeabsichtigter Überdosierung (Organversagen aufgrund einer akuten Vergiftung),
  2. Todesfälle infolge langzeitlichen Missbrauchs (Langzeitschäden, drogentoxische Schädigungen durch konsumierte Substanzen, verminderte körperliche Abwehrkräfte, Schädigungen durch Streckungsmittel, Erkrankungen und Infektionen durch i. v. Applikation, Hepatitis C, HIV),
  3. Selbsttötung aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkungen von Entzugserscheinungen (außer durch Überdosierungen) und
  4. tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluss stehenden Personen (v. a. im Straßenverkehr). “

– Polizeiinterne Dienstvorschrift 386

Datei:Drogentote.png
Diagramm zur Tabelle mit den sog. Drogentoten in Deutschland

Wenn also zum Beispiel die siebenjährige Tochter einer Methadonsubstituierten im Schrank die Heimvergabedosis findet, die Flasche öffnet, austrinkt und alsbald verstirbt, so wird sie mangels einer Missbräuchlichkeit des Konsums nicht als Drogentote geführt. Zum anderen können so teilweise auch langjährig Abhängige illegaler Drogen, die einer Krankheit zum Opfer fallen, als Drogentote registriert werden, auch wenn nicht klar ist, ob die Krankheit tatsächlich mit dem Drogenkonsum (bzw. den „verminderten körperlichen Abwehrkräften“) in Verbindung stand.

Die obige Definition, nach der die amtlichen Statistiken angefertigt werden, definiert also die Anzahl der direkten und indirekten Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Drogen. Die folgende Tabelle benutzt also den Begriff „Drogentote“ im polizeilichen Gebrauch.

Anzahl der sog. Drogentoten in Deutschland von 1973 bis 2011 nach den Daten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen
Jahr Drogentote Jahr Drogentote Jahr Drogentote Jahr Drogentote Jahr Drogentote
1973 106 1982 383 1991 2.125 2000 2.030 2009 1.331
1974 139 1983 472 1992 2.099 2001 1.835 2010 1.237
1975 195 1984 361 1993 1.738 2002 1.513 2011 986
1976 344 1985 324 1994 1.624 2003 1.477
1977 392 1986 348 1995 1.565 2004 1.385
1978 430 1987 442 1996 1.712 2005 1.326
1979 623 1988 670 1997 1.501 2006 1.296
1980 494 1989 991 1998 1.674 2007 1.396
1981 360 1990 1.491 1999 1.812 2008 1.449

(1973–1990 alte Bundesländer, 1991 alte Länder mit Gesamt-Berlin, ab 1992 gesamtes Bundesgebiet)
Quelle: http://www.dhs.de/web/datenfakten/ (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen)

Es gibt erhebliche Bedenken ob der Schrankenlosigkeit der zweiten Klausel, die es etwa einem Ex-Junkie faktisch unmöglich macht, eines natürlichen Todes zu sterben. Ebenso ergeben sich bei der Aufnahme der Daten zahlreiche Probleme, da die Verarbeitung der Drogentotenmeldungen in den Bereich der Polizei und nicht in den der statistischen Landesämter fällt, die sonst sämtliche Todesursachen bearbeiten.

Im internationalen Kontext sind die Zahlen nicht vergleichbar, da so gut wie alle anderen europäischen Staaten statt des sozialen Drogentotenbegriffes einen konkreten, medizinischen Begriff wählen und diesen über internationale Kodierungsverfahren (ICD-10) erfassen.

In Summe gab es bis zum Jahr 2006 24.415 sog. Drogentote. Nachdem die Zahl der Drogentoten in Deutschland von 2001 bis 2006 jährlich zurückging, gab es 2007 wieder einen leichten Anstieg auf insgesamt 1394 Todesfälle als Folge von illegalem Drogenkonsum.[3]

Situation in der Europäischen Union

Im Jahr 2000 gab es in der gesamten Europäischen Union 8.838 Drogentote. Bei einer Bevölkerung von 300 Millionen Menschen sind das ca. 3 Drogentote je 100.000 Einwohner und Jahr oder 0,003 Prozent.

Situation in den USA

Im Jahr 2000 gab es in den USA ca. 17.000 Drogentote, bei einer Gesamtbevölkerung von ebenfalls 300 Millionen Menschen sind das ungefähr 6 Drogentote je 100.000 Einwohner und Jahr oder 0,006 Prozent.

Situation in Russland

Im Dezember 2010 gab der Chef der nationalen Drogenkontrollbehörde Russlands Viktor Iwanow, die Zahl von 100.000 Drogentoten für das Jahr 2010 bekannt, dabei sprach er von einer „apokalyptische Dimension“. Die Zahl der Rauschgiftsüchtigen gab er mit fünf Millionen an.[4]

Siehe auch

Quellen

  1. Drogen- und Suchtbericht 2012 (PDF) der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
  2. Kraus, Ludwig: Epidemiologische Aspekte des Drogentodes, In: Prävention von drogenbedingten Not- und Todesfällen, Klaus Püschel (Hrsg), Lambertus 2002, ISBN 3-7841-1382-6
  3. Entwicklung der Anzahl der Drogentoten in Deutschland (2001-2007), Bundesministerium für Gesundheit
  4. Behörde: 100 000 Drogentote in Russland Ärzte Zeitung online vom 21.Dezember 2010

Weblinks