Disilan

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Strukturformel
Strukturformel des Disilans
Allgemeines
Name Disilan
Andere Namen

Disilicoethan

Summenformel Si2H6
CAS-Nummer 1590-87-0
Kurzbeschreibung

farbloses Gas mit unangenehmem Geruch [1]

Eigenschaften
Molare Masse 62,22 g·mol−1
Aggregatzustand

gasförmig

Dichte
  • 2,66 g·l−1 (bei 15 °C) [1]
  • 0,69 g·cm−3 (bei −25 °C) [1]
Schmelzpunkt

−132,5 °C [1]

Siedepunkt

−14,5 °C [1]

Dampfdruck

0,33 MPa (21 °C) [1]

Löslichkeit

Zersetzung mit Wasser [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
02 – Leicht-/Hochentzündlich 04 – Gasflasche

Gefahr

H- und P-Sätze H: 220-280
P: 210-​377-​381-​403 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Hochentzündlich Gesundheitsschädlich
Hoch-
entzündlich
Gesundheits-
schädlich
(F+) (Xn)
R- und S-Sätze R: 12-17-20
S: 9-16-33-36
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Disilan (n-Si2H6) ist eine chemische Verbindung, die zur Gruppe der Siliciumwasserstoffe (Silane) gehört und dort das Analogon zum Kohlenwasserstoff Ethan bildet. Wegen der Kürze der Kette gibt es wie beim Ethan keine Isomerie.

Eigenschaften und Verwendung

Disilan ist ein farbloses, unangenehm riechendes Gas[3], das sich bei Luftkontakt von selbst entzündet, wobei Siliciumdioxid und Wasser entstehen. Beim Zusammenbringen mit Wasser wird Disilan hydrolysiert. Bei Kontakt mit Halogenen oder Halogenkohlenwasserstoffen, Sauerstoff, Basen und Oxidationsmitteln erfolgt explosionsartige Reaktion. Ab 300 °C zersetzt sich Disilan zu Silicium und Wasserstoff.

Industriell wird Disilan zur Beschichtung von Produkten mit amorphen Siliciumschichten (CVD-Verfahren) sowie bei der Produktion und zur Reinigung von Silicium-haltigen Wafern (für Integrierte Schaltkreise) verwendet.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 Eintrag zu CAS-Nr. 1590-87-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31. März 2008 (JavaScript erforderlich)
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Wolfgang Legrum: Riechstoffe, zwischen Gestank und Duft, Vieweg + Teubner Verlag (2011) S. 68−69, ISBN 978-3-8348-1245-2.

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