Bleiphosphat

Bleiphosphat

Strukturformel
3 Bleiion $ \mathrm {\ {\Biggl [}} $ Struktur des Phosphations $ \mathrm {\ \!\ {\Biggr ]}_{2}} $
Allgemeines
Name Bleiphosphat
Andere Namen
  • Tribleibis(orthophosphat)
  • Blei(II)-phosphat
Summenformel O8P2Pb3
CAS-Nummer 7446-27-7
Kurzbeschreibung

weißer Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 811,5 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

6,9−7,3 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

1014 °C[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 360Df-373-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 61-33-48/22-50/53-62
S: 53-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Bleiphosphat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phosphate.

Vorkommen

Bei Vergiftungen mit Blei oder seinen Verbindungen wird dieses in Form von Bleiphosphat in den Knochen abgelagert.[4] Blei zeigt bei Freisetzung in der Natur eine ausgeprägte Tendenz zur Anreicherung im Boden, wodurch es dort bei entsprechender Kontamination auch als schwerlösliches Bleiphosphat zu finden ist.[5]

Gewinnung und Darstellung

Bleiphosphat kann durch Reaktion von Bleiacetat mit Natriumphosphat gewonnen werden.

Sicherheitshinweise

Bleiphosphat ist als krebserzeugend Kategorie 2 und keimzellmutagen Kategorie 3A eingestuft.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu CAS-Nr. 7446-27-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 13. März 2011 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Bleiverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Bleiverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Universität Rostock - Institut für Arbeitsmedizin: Merkblatt zur BK Nr. 1101: Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen
  5. Lebensmittelchemisches Institut des Bundesverbandes der Deutschen Süsswarenindustrie: Wissenswertes über das Schwermetall Blei. in: SÜSSWAREN (2007) Heft 11.