Azodicarboxamid
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Sensibilisierender Stoff
- Explosionsgefährlicher Stoff
- Azoverbindung
- Harnstoff
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Azodicarboxamid | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C2H4N4O2 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 123-77-3 | ||||||||||||||||||
PubChem | 31269 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelblicher Feststoff[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 116,08 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
1,65 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
Praktisch unlöslich in Wasser (35,4 mg·l−1 bei 20 °C)[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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LD50 |
> 6400 mg·kg−1 (oral Ratte)[1] | ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Azodicarboxamid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Azoverbindungen und Harnstoffderivate.
Gewinnung und Darstellung
Azodicarboxamid kann durch Reaktion von Harnstoff mit Hydrazin und Oxidation des entstehenden Zwischenproduktes gewonnen werden.[4]
Eigenschaften
Azodicarbonamid ist ein gelblicher Feststoff. Er zersetzt sich ab 90 °C, wobei Stickstoff, Ammoniak und Kohlendioxid entstehen und in geschlossenen Gefäßen ein starker Druckanstieg erfolgt.[1] Beim thermischen Abbau entsteht Semicarbazid.[5]
Verwendung
Azodicarboxamid wird als Treibmittel verwendet.[1] Lebensmitteln aus Mehl wird Azodicarbonamid als Teigverbesserer zugesetzt. Diese Nutzung von Azodicarbonamid ist in der EU nicht erlaubt.[5]
Weblinks
Sicherheitshinweise
Azodicarboxamid ist ein explosionsgefährlicher Feststoff. Er reagiert durch Schlag oder Reibung, Erwärmung oder andere Zündquellen mit raschem Zerfall unter Bildung großer Gasmengen.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Eintrag zu CAS-Nr. 123-77-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 29. Juni 2010 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 123-77-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Joseph C. Salamone; Polymeric materials encyclopedia: F-G, Band 4, S.2563; ISBN 978-0-8493-2470-3.
- ↑ 5,0 5,1 Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums AFC über das Vorkommen von Semicarbazid (SEM) in Lebensmitteln (EFSA).