Arsen(III)-bromid
Strukturformel | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Arsen(III)-bromid | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
| ||||||||||||||||||
Summenformel | AsBr3 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 7784-33-0 | ||||||||||||||||||
PubChem | 24569 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißer bis gelblicher Feststoff[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 314,65 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
3,40 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Siedepunkt |
221 °C[1] | ||||||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||||||
Löslichkeit | |||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Arsen(III)-bromid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Arsenverbindungen und Bromide.
Gewinnung und Darstellung
Arsen(III)-bromid kann direkt aus den Elementen erzeugt werden.[5]
Eigenschaften
Arsen(III)-bromid ist ein weißer bis gelblicher, zerfließender, nicht brennbarer Feststoff. Er reagiert mit Wasser unter Bildung eines ätzenden, giftigen Gemisches aus Bromwasserstoffsäure und Arsensäure, die als weiße Nebel sichtbar werden.[1] Es bildet Tetrahalogenkomplexe[5] AsBr4− und hat eine orthorhombische Kristallstruktur.[2]
Verwendung
Arsen(III)-bromid wird in der Homöopathie verwendet.[2]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Eintrag zu CAS-Nr. 7784-33-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 19. Dezember 2011 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Margitta Albinus: Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis: Stoffe E - O. Springer, 1994, ISBN 978-3540526889 (Seite 296 in der Google Buchsuche).
- ↑ Landolt Börnstein: Arsentribromid
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ 5,0 5,1 Arnold F. Holleman, Egon Wiberg, Nils Wiberg: Lehrbuch der anorganischen Chemie. (Seite 801 in der Google Buchsuche).