Arsen(III)-fluorid
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- Arsenverbindung
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| Strukturformel | |||||||||||||||||||
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| Struktur von Arsen(III)-fluorid | |||||||||||||||||||
| Allgemeines | |||||||||||||||||||
| Name | Arsen(III)-fluorid | ||||||||||||||||||
| Andere Namen |
Arsentrifluorid | ||||||||||||||||||
| Summenformel | AsF3 | ||||||||||||||||||
| CAS-Nummer | 7784-35-2 | ||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
farblose, an der Luft rauchende Flüssigkeit[1] | ||||||||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||||||||
| Molare Masse | 131,91 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
| Aggregatzustand |
flüssig | ||||||||||||||||||
| Dichte |
2,7 g·cm−3[2] | ||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
| Siedepunkt |
58 °C[2] | ||||||||||||||||||
| Löslichkeit |
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| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | |||||||||||||||||||
Arsentrifluorid ist eine chemische Verbindung bestehend aus den Elementen Arsen und Fluor. Es tritt auf als eine farblose Flüssigkeit. Die Bildungsenthalpie beträgt −305,0 kJ/mol. Arsentrifluorid ist eine schwächere Lewis-Base als Phosphortrifluorid (PF3), jedoch eine stärkere Lewis-Säure als dieses. Vom Arsentrifluorid leiten sich die Ionen AsF2+ und AsF4− ab, die auch in der reinen Substanz durch Autoionisation zu gleichen Teilen entstehen.
Arsentrifluorid wird als Krebserregend eingestuft und wird zur Ionenimplantation und zur Herstellung von Arsen(V)-fluorid benutzt.
Gewinnung
Arsentrifluorid kann durch Einleitung von wasserfreiem Fluorwasserstoff in Arsen(III)-oxid bei 140 °C hergestellt werden.
- $ \mathrm {As_{2}O_{3}+6\ HF\longrightarrow 2\ AsF_{3}+3\ H_{2}O} $
Es ist ebenfalls zugänglich durch Reaktion von Arsentrioxid mit Fluorsulfonsäure.[5]
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Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Helmut Sitzmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Arsen(III)-fluorid bei webelements.com
- ↑ 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. März 2011 (JavaScript erforderlich)
Referenzfehler: Ungültiges
<ref>-Tag. Der Name „CLP_520009“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ G. Brauer (Hrsg.), Handbook of Preparative Inorganic Chemistry 2nd ed., vol. 1, Academic Press 1963, S. 197.