Aluminiumnatriumdioxid

Aluminiumnatriumdioxid

Kristallstruktur
Keine Kristallstruktur vorhanden
Allgemeines
Name Aluminiumnatriumdioxid
Andere Namen
  • Natriumaluminat
  • Natriummetaaluminat
Verhältnisformel AlNaO2
CAS-Nummer 1302-42-7
PubChem 14766
Kurzbeschreibung

weißer geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 81,97 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,52 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

1650–1850 °C[1]

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
05 – Ätzend

Gefahr

H- und P-Sätze H: 314
P: 260-​301+330+331-​303+361+353-​305+351+338-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 34
S: 20-26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Aluminiumnatriumdioxid oder auch Natriummetaaluminat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Metalloxide, Natriumverbindungen und Aluminiumverbindungen, genauer der Natriumaluminate.

Gewinnung und Darstellung

Natriumaluminate allgemein entstehen bei Einwirkung von Natronlauge auf Aluminiumsalze, wobei die Natronlauge im Überschuss eingesetzt wird und eine Natriumaluminat-Lösung entsteht.

$ \mathrm {2\ Al+2\ NaOH+2\ H_{2}O\longrightarrow } $ $ \mathrm {2\ NaAlO_{2}+3\ H_{2}} $

Verwendung

Aluminiumnatriumdioxid findet als Flockungsmittel in der Abwasserklärung, als Bauchemikalie (Schnellhärter für Beton[3]) und zur Herstellung von Lacken und Seifen Verwendung. Von weitaus höherer technischer Bedeutung ist die Natriumaluminat-Lösung.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 1302-42-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 19. September 2009 (JavaScript erforderlich)
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Schnellhärtender Zement enthaltend Kalk und Aluminate (Patent-de)