4-Chlormercuribenzoesäure

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Strukturformel
Struktur von 4-Chlormercuribenzoesäure
Allgemeines
Name 4-Chlormercuribenzoesäure
Andere Namen
  • p-Chlormercuribenzoesäure
  • para-Chlormercuribenzoesäure
  • PCMB
Summenformel C7H5ClHgO2
CAS-Nummer 59-85-8
PubChem 1730
Eigenschaften
Molare Masse 357,16 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

287 °C [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300-310-330-373-410
P: 260-​264-​273-​280-​284-​301+310Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/27/28-33-50/53
S: (1/2)-13-28-36-45-60-61
LD50

25 mg·kg−1 (Maus, intraperitoneal) [1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

4-Chlormercuribenzoesäure ist eine organische Quecksilber-Verbindung, die als Protease-Inhibitor vor allem in der Biochemie Anwendung findet.

Biochemische Eigenschaften

PCMB reagiert mit SH-Gruppen (Thiolgruppen) in Proteinen und ist somit ein Inhibitor für Enzyme, die abhängig sind von einer SH-Reaktivität. Es inhibiert die Cystein-Protease Papain, aber auch die Acetylcholinesterase von Säugetieren.

Verwendung

Aufgrund seiner SH-Reaktivität wird es in speziellen Titrationen zur Quantifizierung von Thiolgruppen in Proteinen verwendet.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Datenblatt 4-Chloromercuribenzoic acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 18. März 2011.
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Organische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Organische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_530082“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Weblinks

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