1-Methylnaphthalin
| Strukturformel | |||||||||||||||||||
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| Allgemeines | |||||||||||||||||||
| Name | 1-Methylnaphthalin | ||||||||||||||||||
| Andere Namen |
α-Methylnaphthalin | ||||||||||||||||||
| Summenformel | C11H10 | ||||||||||||||||||
| CAS-Nummer | 90-12-0 | ||||||||||||||||||
| PubChem | 7002 | ||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
farblose bis gelbliche, blau fluoreszierende Flüssigkeit mit aromatischem Geruch[1] | ||||||||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||||||||
| Molare Masse | 142,2 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
| Aggregatzustand |
flüssig | ||||||||||||||||||
| Dichte |
1,02 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
| Siedepunkt |
245 °C[1] | ||||||||||||||||||
| Dampfdruck | |||||||||||||||||||
| Löslichkeit |
unlöslich in Wasser (26 mg·l−1 bei 25 °C)[1] | ||||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | |||||||||||||||||||
1-Methylnaphthalin ist ein bicyclischer, einfach alkylierter Kohlenwasserstoff, aufgebaut aus elf Kohlenstoff-Atomen und zehn Wasserstoff-Atomen, der zu den Aromaten zählt.
Eigenschaften
Reines 1-Methylnaphthalin ist eine farblose, blau fluoreszierende Flüssigkeit mit aromatischem Geruch. Sie kommt im Steinkohlenteer vor. Die Zündtemperatur liegt bei 485 °C.[1]
Verwendung
1-Methylnaphthalin dient in Kombination mit n-Hexadecan als Referenzsubstanz zur Bestimmung der Zündwilligkeit (Cetanzahl) von Dieselkraftstoffen. Weiterhin wird er als Färbereihilfsmittel, Lösemittel, Dielektrikum und Wärmeübertragungsöl verwendet.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Eintrag zu CAS-Nr. 90-12-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 02.08.2007 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt 1-Methylnaphthalene bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 17. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.