Titanocendichlorid
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Titanocendichlorid | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C10H10Cl2Ti | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 1271-19-8 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
roter, geruchloser Feststoff[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 248,98 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Dichte |
1,6 g·cm−3[1] | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Löslichkeit |
Zersetzung in Wasser[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Titanocendichlorid (Dichlorobis(cyclopentadienyl)titan(IV)) ist ein Metallocen des Titans, das heißt eine metallorganische Verbindung mit aromatischen Ringsystemen. Das zentrale Titan(IV)-ion ist hierbei tetraedrisch von zwei Cyclopentadienylringen und zwei Chlorliganden umgeben. Aufgrund seiner Reaktivität mit Wasser und Oxidationsempfindlichkeit muss es unter Argon oder noch besser in einem erst mit Argon beschickten und anschließend evakuiertem Gefäß (beispielsweise einem Schlenkrohr) gelagert werden.
Verwendung
Titanocendichlorid kann als homogener Katalysator in einer Ziegler-Natta-ähnlichen Polymerisation verwendet werden. Gebräuchliche Monomere sind z.B. Styrol oder Propen. Das zur Methylenierung verwendete Tebbe-Reagenz kann aus Titanocendichlorid hergestellt werden.
Geschichte
Erste Synthese von Ernst Otto Fischer und Geoffrey Wilkinson. Diese erhielten 1973 den Nobelpreis für Chemie für ihre Arbeiten über metallorganische Verbindungen, die auch die Bindungsverhältnisse in sog. Metallocenen erklärten.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Datenblatt Titanocendichlorid bei AlfaAesar, abgerufen am 5. Februar 2010 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt Bis(cyclopentadienyl)titanium(IV) dichloride bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 24. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.