Spice (Droge)

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Spice Diamond

Spice ist die Verkaufsbezeichnung für eine Droge, die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (Cannabicyclohexanol, JWH-018 und ähnliche Substanzen) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[1], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[2] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[3]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um das C8-Analog des Cannabinoids CP-47,497, das später Cannabicyclohexanol benannt wurde.[4] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[5] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[6] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[7]

Des Weiteren sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[8]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[1]

Nachfolgeprodukte

Nach dem Verbot werden ähnliche Produkte unter den Namen Lava red und Bonzai Winterboost angeboten.[9] Im Januar 2011 erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Händlern dieser Produkte.[10]

Die als Lava Red verkaufte Kräutermischung enthält nach Analyse des Landeskriminalamts Niedersachsen das synthetische Cannabinoid JWH-122. Es handelt sich um ein Derivat von JWH-018 und ist damit ebenfalls nicht mit THC strukturell verwandt, weist jedoch ebenfalls eine ähnliche psychoaktive Wirkung auf.[11]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 (und deren Homologe), sowie JWH-018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung[12] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[12][13] Zudem wurden die Wirkstoffe JWH-019 und JWH-073 ab dem 22. Januar 2010 in Deutschland durch Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Die Strafbarkeit für den Handel mit Kräutermischungsprodukten hängt von den enthaltenden Wirkstoffen ab: Enthält eine Kräutermischung ein synthetisches Cannabinoid, welches bereits in den Anlagen des BtMG aufgeführt ist, ergibt sich die Strafbarkeit aus dem BtMG; sollte in einer Kräutermischung ein synthetisches Cannabinoid enthalten sein, welches noch nicht unter das BtMG fällt, ergibt sich die Strafbarkeit aus dem Arzneimittelgesetz (AMG). Synthetische Cannabinoide sind aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren als bedenkliche Arzneimittel im Sinne des AMG anzusehen.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[14] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[15][16]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV)) und ist verboten.[17]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online (27. November 2008). Abgerufen am 30. Dezember 2008.
  2. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  3. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (18. Dezember 2008). Abgerufen am 30. Dezember 2008.
  4. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  5. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF). THC Pharm GmbH. Abgerufen am 30. Dezember 2008.
  6. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online (30. Dezember 2008). Abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse (18. Dezember 2008). Abgerufen am 14. Januar 2009.
  8. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs?. In: John Wiley & Sons, Ltd. (Hrsg.): Journal of Mass Spectrometry. 2009. doi:10.1002/jms.1558.
  9. Lava Red Probanden online
  10. Hausdurchsuchungen bei Kräutermischung Händlern
  11. Pharmazeutische Zeitung: BKA: Schwere Schäden durch Kräuterdrogen
  12. 12,0 12,1 12,2 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  13. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar), S. 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG, München: C.H. Beck 1994, ISBN 3406369243
  14. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at (18. Dezember 2008). Abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at (18. Dezember 2008). Abgerufen am 30. Dezember 2008.
  16. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at (11. Januar 2009). Abgerufen am 6. April 2009.
  17. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online. Abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

Weblinks

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