Patentblau V

Patentblau V

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Strukturformel
Struktur von Patentblau V
Allgemeines
Name Patentblau V
Andere Namen
  • 4-[4,4′,-Bis-diethylamino-α-hydroxy-benzhydryl]- 6-hydroxy-benzol-1,3-disulfonsäure
  • 2,4-Disulfon-5-hydroxy-4′,4″-bis- (diethylamino)-triphenylcarbinol
Summenformel
  • C27H31N2NaO7S2 (Na-Salz)
  • C54H62CaN4O14S4 (Ca-Salz)
CAS-Nummer
  • 20262-76-4 (Na-Salz)
  • 3536-49-0 (Ca-Salz)
Kurzbeschreibung

dunkelblauer Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse
  • 582,66 g·mol−1 (Na-Salz)
  • 1159,42 g·mol−1 (Ca-Salz)
Aggregatzustand

fest

Löslichkeit

löslich in Wasser und Ethanol[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine GHS-Piktogramme
H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Patentblau V (englisch patent blue oder acid blue; C.I. 42051) ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der vorwiegend als Lebensmittelfarbstoff (E 131) verwendet wird.

Eigenschaften

Der systematische Name lautet 2,4-Disulfon-5-hydroxy-4′,4″-bis-(diethylamino)-triphenylcarbinol bzw. 4-[4,4′ -Bis-diethylamino-α-hydroxy-benzhydryl]-6-hydroxy-benzol-1,3-disulfonsäure. Die Nennung von zwei systematischen Namen ist dadurch bedingt, dass Triphenylmethanfarbstoffe als Carbeniumionen oder in chinoider Form darstellbar sind.

Das dunkelblaue Pulver ist in Wasser und Ethanol leicht löslich. In saurer Lösung ist Patentblau V grüngelb, in basischer blau.

Verwendung

Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es findet aufgrund seiner kräftigen blauen Farbe und hohen Brillanz vor allem als Farbstoff für Zuckerwaren (z.B. Smarties und Fruchtgummi), Glasuren, Getränken (z. B. Blue-Curacao-Likör oder zusammen mit Chinolingelb in „Waldmeister“-Getränken) und Götterspeise, Arzneimitteln und Ostereiern Verwendung. Ein Nachteil von Patentblau V ist dessen geringe Lichtechtheit. Es ist toxikologisch unbedenklich, da in Metabolismusuntersuchungen festgestellt wurde, dass es nach oraler Aufnahme kaum resorbiert wird.

Patentblau V ist in Australien, den Vereinigten Staaten und Norwegen nicht zugelassen, da man in Patentblau V einen Auslöser für Allergien vermutet.

In der Medizin wird es zur Markierung von Gewebe, beispielsweise von Wächterlymphknoten, verwendet.

Ähnliche Farbstoffe

Neben dem Patentblau V existieren weitere Farbstoffe ähnlicher Struktur, u. a.:

  • Patentblau VF (acid blue 1 oder Disulfinblau VN 150)
  • Patentblau AF (acid blue 7)
  • Patentblau A (acid blue 7)

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Datenblatt Patent Blue V calcium salt bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 29. Mai 2011.
  2. Jenny Hartmann-Schreier, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.