Octamethyltrisiloxan

Octamethyltrisiloxan

Strukturformel
Strukturformel von Octamethyltrisiloxan
Allgemeines
Name Octamethyltrisiloxan
Andere Namen
  • Dimethyl-bis(trimethylsilyloxy)silan
  • MDM
  • L3
Summenformel C8H24O2Si3
CAS-Nummer 107-51-7
PubChem 24705
Kurzbeschreibung

farblose Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 236,53 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

0,82 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

−82 °C[1]

Siedepunkt

153 °C[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (34 μg·l−1 bei 25 °C)[2]

Brechungsindex

1,384 (20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
02 – Leicht-/Hochentzündlich

Achtung

H- und P-Sätze H: 226
P: keine P-Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
keine Gefahrensymbole
R- und S-Sätze R: 10
S: 23-24/25
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Octamethyltrisiloxan ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Siloxane.

Gewinnung und Darstellung

Octamethyltrisiloxan entsteht bei Kontakt von Chlortrimethylsilan und Dichlordimethylsilan (2:1) mit Wasser, wobei diese zunächst unter Wärmeentwicklung und Bildung von Chlorwasserstoff zu Trimethylsilanol und Dimethylsilandiol hydrolysieren. Diese sind unbeständig und kondensieren unter Wasserabspaltung zu Octamethyltrisiloxan .

Eigenschaften

Octamethyltrisiloxan ist eine klare, transparente, viskose Flüssigkeit. Es besteht aus zwei M-Einheiten und einer D-Einheit (MDM).

Verwendung

Octamethyltrisiloxan wird in der Kosmetikindustrie verwendet.

Sicherheitshinweise

Die Dämpfe von Octamethyltrisiloxan können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch (Flammpunkt 29 °C) bilden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Datenblatt Octamethyltrisiloxane bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. April 2011.
  2. Octamethyltrisiloxan bei ChemIDplus
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.