Nitroethan

Nitroethan

Strukturformel
Struktur von Nitroethan
Allgemeines
Name Nitroethan
Summenformel C2H5NO2
CAS-Nummer 79-24-3
PubChem 6587
Kurzbeschreibung

farblose Flüssigkeit mit angenehmem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 75,07 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,05 g·cm−3 (20 °C)[1]

Schmelzpunkt

−90 °C[1]

Siedepunkt

114 °C[1]

Dampfdruck

20,8 hPa (20 °C)[1]

Löslichkeit

45 g·l−1 in Wasser (20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
02 – Leicht-/Hochentzündlich 07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 226-332-302
P: 262-​210 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 10-20/22
S: (2)-9-25-41
MAK

100 ml·m−3 bzw. 310 mg·m−3[1]

LD50

1100 mg·kg−1[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Nitroethan ist eine gesundheitsschädliche chemische Verbindung, die bei Raumtemperatur als farblose Flüssigkeit vorliegt. Sie besitzt eine Zündtemperatur von 410 °C und einen Flammpunkt von 28 °C.[1]

Verwendung

Nitroethan wird in der organischen Chemie zur Synthese verschiedenster Stoffe benötigt, da das an die Nitrogruppe gebundene Kohlenstoffatom durch Mesomerie einen aciden Charakter besitzt. So bilden Nitroalkane mit Basen Salze. Eine der wichtigsten Reaktionen ist hierbei die Henry-Reaktion; je nach Bedingungen lassen sich Nitroalkene oder Nitroalkohole bilden. Diese Reaktion ist eine wichtige Möglichkeit zur Knüpfung von C–C-Bindungen. Zudem eignet sich Nitroethan als Speziallösemittel. Im Nageldesign findet Nitroethan als Feilhilfe Verwendung.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 Eintrag zu CAS-Nr. 79-24-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. Januar 2013 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 79-24-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.