Niob(V)-chlorid

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Strukturformel
Strukturformel von Niob(V)-chlorid
Allgemeines
Name Niob(V)-chlorid
Andere Namen

Niobpentachlorid

Summenformel NbCl5
CAS-Nummer 10026-12-7
Kurzbeschreibung

gelber Feststoff mit stechendem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 270,17 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,75 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

208,3 °C (Zersetzung)[1]

Siedepunkt

248,2 °C[1]

Löslichkeit

heftige Zersetzung in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
05 – Ätzend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-314-335
EUH: 014
P: 280-​301+330+331-​305+351+338-​309+310 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 14-22-34-37
S: 26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Niob(V)-chlorid ist eine salzartige chemische Verbindung bestehend aus den Elementen Niob und Chlor.

Eigenschaften

Niob(V)-chlorid

Es handelt sich um einen gelben Feststoff mit stechendem Geruch, der sich heftig in Wasser zersetzt.

Niob(V)-chlorid bildet eine dimere Struktur aus, bei welcher jedes Niobatom sechsfach durch Chlorido-Liganden koordiniert ist. Zwei Chloratome fungieren als Brückenliganden. Es wird eine verzerrt-oktaedrische Struktur ausgebildet, bei der die pseudo-axialen Chloridoliganden in einem Winkel von 83,7 ° zur pseudo-equatorialen Ebene angeordnet sind.[3]

Verwendung

Niob(V)-chlorid wird in der organischen Chemie als Lewis-Säure verwendet. So findet es beispielsweise in der Aktivierung von Alkenen in der Carbonyl-En-Reaktion Anwendung.[4]

Verwendung von Niob(V)-chlorid zur Aktivierung eines Alkens in einer Carbonyl-En-Reaktion

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Eintrag zu CAS-Nr. 33797-51-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 10.05.2008 (JavaScript erforderlich)
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. F. A. Cotton, P. A. Kibala, M. Matusz, R. B. W. Sandor in: Structure of the Second Polymorph of Niobium Pentachlorid 1997, Acta Cryst. C47, 2435–2437.
  4. C. K. Z. Andrade, O. E. Vercillo, J. P. Rodrigues, D. P. Silveira in: J. Braz. Chem. Soc. 2004, 15, 6, 813–817.

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