Magnesiumperchlorat
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Magnesiumperchlorat | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | Mg(ClO4)2 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer |
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PubChem | 24840 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißes, geruchloses Pulver[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 223,21 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
2,60 g·cm−3 (25 °C) [1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
gut in Wasser (500 g·l−1 bei 25 °C)[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Magnesiumperchlorat ist das Magnesiumsalz der Perchlorsäure HClO4. Es ist ein chemischer Feststoff mit der Formel Mg(ClO4)2.
Eigenschaften
Magnesiumperchlorat ist ein starkes Oxidationsmittel und gibt beim Erhitzen Sauerstoff ab. Deshalb ist es stark brandfördernd. Mit brennbaren Verbindungen bildet Magnesiumperchlorat explosive Mischungen, die sehr schlagempfindlich sind und gegebenenfalls bereits beim Vermengen detonieren. Die Herstellung solcher Mischungen verbietet sich daher von selbst. Magnesiumperchlorat, das mehr als 2 % brennbare Verunreinigungen enthält, fällt unter das Sprengstoffgesetz.
Magnesiumperchlorat ist äußerst hygroskopisch. Der Wasserdampf-Partialdruck über wasserfreiem Magnesiumperchlorat (sogenanntes Anhydron) beträgt lediglich 70 mPa, der über dem Dihydrat (Mg(ClO4)2·2H2O, Dehydrit) 300 mPa bei 20 °C (zum Vergleich: 3 mPa über Phosphor(V)-oxid). Es wird daher als Trockenmittel für inoxidable Stoffe verwendet, da es zudem auch eine hohe Trockenkapazität besitzt. Die Wasserabsorption ist ein sehr exothermer Prozess.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Eintrag zu CAS-Nr. 10034-81-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 24. Oktober 2007 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt Magnesium perchlorate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.