Kaliumhexamethyldisilizan
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Kaliumhexamethyldisilizan | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H18KNSi2 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 40949-94-8 | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 199,48 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Löslichkeit | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Kaliumhexamethyldisilizan (kurz KHMDS) ist das Kaliumsalz von Hexamethyldisilazan. Es ist eine starke, sterisch gehinderte, nicht nukleophile Base mit einem pKs von rund 26. Sie wird häufig zum Deprotonieren eingesetzt, ähnlich LDA und LTMP. Sein Lithium-Analogon LHMDS (Lithiumhexamethyldisilizan) besitzt ähnliche Eigenschaften.
Darstellung und Eigenschaften
KHMDS wird aus Hexamethyldisilazan (auch Bis(trimethylsilyl)amin) durch Umsetzung mit Kaliumhydrid in THF hergestellt, wobei Wasserstoff frei wird:[1]
- $ \mathrm {(CH_{3})_{3}{-}Si{-}NH{-}Si(CH_{3})_{3}+KH\longrightarrow } $ $ \mathrm {(CH_{3})_{3}{-}Si{-}N^{-}{-}Si(CH_{3})_{3}+K^{+}+H_{2}\ } $
KHMDS ist eine bei Raumtemperatur feste Substanz, die von Wasser unter Rückbildung des Hexamethyldisilazan und Kaliumhydroxid zersetzt wird. Der Stoff ist leicht entzündlich und wirkt korrosiv.[1]
Verwendung
Kaliumhexamethyldisilizan wird als Reagenz bei organischen Synthesen eingesetzt, so etwa beim stereoselektiven Alkylieren von Aminosäuren in der Williams- oder Schöllkopf-Alkylierung. Auch bei der Synthese von Komplexen der Lanthanoide wird es benutzt. Großtechnisch dient KHMDS als Initiator bei der Darstellung von Polyethylenoxid.[2]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Jane Elizabeth Macintyre, Chapman, Hall : Dictionary of Inorganic Compounds, 1992, CRC Press, ISBN 0-412-30120-2
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Datenblatt Potassium bis(trimethylsilyl)amide bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 6. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.