Kakodyl

Kakodyl

Strukturformel
Struktur von Kakodyl
Allgemeines
Name Kakodyl
Andere Namen
  • Tetramethyldiarsin
  • Arsendimethyl
Summenformel C4H12As2
CAS-Nummer 471-35-2
PubChem 79018
Eigenschaften
Molare Masse 209,98 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Schmelzpunkt

−5 °C[1]

Siedepunkt

163 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331-301-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 23/25-50/53
S: (1/2)-20/21-28-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Kakodyl oder Tetramethyldiarsan, As2(CH3)4, früher auch „Cadetsche Flüssigkeit“ genannt, ist eine hochgiftige und nach Kot stinkende Flüssigkeit, die sich an der Luft von selbst entzündet.

Kakodyl gehört zu den metallorganischen Verbindungen.

Es entsteht, wenn man arsenige Säure mit Kaliumacetat destilliert.

Die erste Darstellung des Kakodyls erfolgte 1760 durch Louis Claude Cadet de Gassicourt. Cadet hatte damit zugleich unwissentlich die erste metallorganische Verbindung synthetisiert.[4] Kakodyl und Kakodyl-Verbindungen [mit As(CH3)2-Gruppe] wurden 1836 von Robert Bunsen systematisch untersucht.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Eintrag zu Tetramethyldiarsin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 14.9.2007 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520009“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Jehn, Werner: Chronologische Übersicht zur Entwicklung der metallorganischen Chemie: Auswahlbibliographie (=Bibliographische Mitteilungen der Universitätsbibliothek Jena 28), Teil 1: 1760-1960, S. 1 mit Bezug auf L.C. Cadet de Gassicourt, Memoires de Mathematique et de Physique 3 (1760), S. 623.

Weblinks

Commons: Cacodyl – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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