HT-2-Toxin
| Strukturformel | |||||||||||||||
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| Allgemeines | |||||||||||||||
| Name | HT-2-Toxin | ||||||||||||||
| Summenformel | C22H32O8 | ||||||||||||||
| CAS-Nummer | 26934-87-2 | ||||||||||||||
| PubChem | 73050 | ||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
farbloser Feststoff [1] | ||||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||||
| Molare Masse | 424,48 g·mol−1 | ||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
| Schmelzpunkt | |||||||||||||||
| Löslichkeit |
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| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | |||||||||||||||
HT-2-Toxin ist ein Mykotoxin (Schimmelpilzgift) aus der Gruppe der Trichothecene und ein Fusarium-Toxin. Es zählt zu den Typ-A-Trichothecenen und entsteht als Stoffwechselprodukt von Pilzen der Gattung Fusarium.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt der Firma Fermentek für das HT-2-Toxin
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Datenblatt HT-2 toxin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 3. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.