HT-2-Toxin
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | HT-2-Toxin | ||||||||||||||
Summenformel | C22H32O8 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 26934-87-2 | ||||||||||||||
PubChem | 73050 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farbloser Feststoff [1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 424,48 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Löslichkeit |
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Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
HT-2-Toxin ist ein Mykotoxin (Schimmelpilzgift) aus der Gruppe der Trichothecene und ein Fusarium-Toxin. Es zählt zu den Typ-A-Trichothecenen und entsteht als Stoffwechselprodukt von Pilzen der Gattung Fusarium.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt der Firma Fermentek für das HT-2-Toxin
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Datenblatt HT-2 toxin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 3. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.