Ginkgolsäure

Ginkgolsäure

Strukturformel
Strukturformel von Ginkgolsäure
Allgemeines
Name Ginkgolsäure
Andere Namen
  • 2-Hydroxy-6-[(Z)-pentadec-8-enyl]benzoesäure (IUPAC)
  • 6-[(8Z)-Pentadecenyl]-salicylsäure
Summenformel C22H34O3
CAS-Nummer 22910-60-7
PubChem 5281858
Kurzbeschreibung

hellbraune Flocken[1]

Eigenschaften
Molare Masse 346,50 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-335-413
P: 261-​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 36/37/38
S: 26
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Ginkgolsäure ist ein phenolischer Inhaltsstoff der Ginkgopflanze aus der Substanzklasse der Anacardsäuren.[3] Sie ist damit auch in vielen Ginkgo-haltigen Arzneimitteln und Tees enthalten, unterliegt jedoch als Störstoff einer Maximalkonzentration in Extrakten von 5 ppm, entsprechend einer maximalen Menge von 0,6 bis 1,2 µg pro Tag bei einer Arzneimittel-Einnahme von 120 bis 240 mg Extrakt.[4] Da die Konzentration von Ginkgolsäure in Teeprodukten bisher keiner Kontrolle unterliegt, werden Ginkgo-haltige Tees als potentiell gesundheitsgefährdend diskutiert. Ginkgolsäure kann schwere Allergien und Magenschleimhautentzündungen hervorrufen. Auch cytotoxische, neurotoxische und mutagene Wirkungen wurden nachgewiesen.[4][5]

Gehalt von Ginkgolsäure in verschiedenen Tees[6]
Grenzwert (µg/Tag) Extrakt (µg/g) Aufguss (µg/ml Tee) Aufguss (µg/Tasse Tee)
0,6-1,2 107-7577 0,24-0,45 48,1-99,0

Siehe auch

  • Markfruchtbaum (Semecarpus anacardium, Syn.: Anacardium orientale)

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Ginkgolic acid C15:1 bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 29. November 2011.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Pharmazie der Universität Frankfurt (eingesehen am 28. November 2011)
  4. 4,0 4,1 Pharmazeutische Zeitung (eingesehen am 28. November 2011)
  5. Das Erste, W wie Wissen (eingesehen am 28. November2011)
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung (PDF, eingesehen am 1. Dezember 2011)