Formaldoxim
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Formaldoxim | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | CH3NO | ||||||||||||||
CAS-Nummer |
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PubChem | 6350 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farbloses kristallines Pulver (Trimerhydrochlorid)[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 45,04 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Schmelzpunkt |
127–129 °C (Zersetzung)(Trimerhydrochlorid)[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 |
30 mg·kg−1 (Ratte, oral)(Trimerhydrochlorid)[1] | ||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Formaldoxim ist das Oxim des Formaldehyds. Es wird als Reagens zur fotometrischen Bestimmung von Mangan(II)-, Eisen(II)-, Nickel(II)-, Cer(IV)- und Vanadium(V)-Ionen eingesetzt.
Gewinnung und Darstellung
Formaldoxim-Lösung als Reagens für fotometrische Messungen wird aus Formaldehyd und Hydroxylamin hergestellt.[4]
- $ \mathrm {H_{2}C{=}O+H_{2}N{-}OH\ {\overleftarrow {\longrightarrow }}\ H_{2}C{=}NOH+H_{2}O.} $
Im festen Zustand liegt es trimer als 1,3,5-Trihydroxy-1,3,5-triazacyclohexan vor, dessen Hydrochlorid im Handel erhältlich ist.
Eigenschaften
Formaldoxim bildet mit Mn3+ rot-braune und mit Fe2+ violette Komplexe.
- $ \mathrm {3H_{2}C{=}NOH+Mn^{3+}\ {\overleftarrow {\longrightarrow }}\ [(H_{2}C{=}NO)_{3}Mn]+3H^{+}.} $
Verwendung
Formaldoxim-Reagens wird zur Bestimmung von Mangan(II) verwendet. Es können auch Eisen(II), Nickel(II), Cer(IV) und Vanadium(V) bestimmt werden. Die durch Formaldoxim-Metall-Komplexe gefärbte Lösung wird fotometrisch ausgemessen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Formaldoxim (Trimerhydrochlorid) bei AlfaAesar, abgerufen am 17. März 2010 (JavaScript erforderlich)..
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt Formaldoxime trimer hydrochloride bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 2. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Heinrich Lang: Analytisches Praktikum Versuchsanleitungen. Seite 28, Technische Universität Chemnitz, 20. September 2004 (PDF, 263 kB)