Essigsäure-tert-butylester
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Feuergefährlicher Stoff
- Essigsäureester
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Essigsäure-tert-butylester | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H12O2 | |||||||||||||||
CAS-Nummer | 540-88-5 | |||||||||||||||
PubChem | 10908 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose, schwach fruchtartig riechende Flüssigkeit[1] | |||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 116,16 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||||||||
Dichte |
0,86 g·cm−3 (20 °C)[2] | |||||||||||||||
Siedepunkt | ||||||||||||||||
Dampfdruck | ||||||||||||||||
Löslichkeit |
sehr schlecht in Wasser (1 g·l−1 bei 20 °C)[2] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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MAK |
20 ml·m−3, 96 mg·m−3[2] | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Essigsäure-tert-butylester, auch tert-Butylacetat oder 1,1-Dimethylethylethanoat (IUPAC), ist eine klare, farblose Flüssigkeit mit schwach fruchtigem Geruch. Bei tert-Butylacetat handelt es sich um den Ester aus Essigsäure und tert-Butanol. Neben dem Essigsäure-tert-butylester gibt es noch Essigsäure-n-butylester, Essigsäureisobutylester und Essigsäure-sec-Butylester.
Eigenschaften
Essigsäure-tert-butylester ist eine farblose Flüssigkeit mit schwach fruchtartigem Geruch. Der Siedepunkt beträgt 97 °C.[2]
Verwendung
Essigsäure-tert-Butylester ist wenig verbreitet und wird nur in der chemischen Industrie eingesetzt.
Einzelnachweise
- ↑ Datenblatt Essigsäure-tert-butylester bei Merck, abgerufen am 7. Januar 2008.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 Eintrag zu CAS-Nr. 540-88-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 7. Januar 2008 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 540-88-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.