Essigsäure-tert-butylester

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Strukturformel
Struktur von Essigsäure-tert-butylester
Allgemeines
Name Essigsäure-tert-butylester
Andere Namen
  • 1,1-Dimethylethylethanoat
  • tert-Butylacetat
Summenformel C6H12O2
CAS-Nummer 540-88-5
PubChem 10908
Kurzbeschreibung

farblose, schwach fruchtartig riechende Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 116,16 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

0,86 g·cm−3 (20 °C)[2]

Siedepunkt

97 °C[2]

Dampfdruck

41 hPa (20 °C)[2]

Löslichkeit

sehr schlecht in Wasser (1 g·l−1 bei 20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
02 – Leicht-/Hochentzündlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 225
EUH: 066
P: 210-​240-​241-​280-​303+361+353-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Leichtentzündlich
Leicht-
entzündlich
(F)
R- und S-Sätze R: 11-66
S: (2)-16-23-25-29-33
MAK

20 ml·m−3, 96 mg·m−3[2]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Essigsäure-tert-butylester, auch tert-Butylacetat oder 1,1-Dimethylethylethanoat (IUPAC), ist eine klare, farblose Flüssigkeit mit schwach fruchtigem Geruch. Bei tert-Butylacetat handelt es sich um den Ester aus Essigsäure und tert-Butanol. Neben dem Essigsäure-tert-butylester gibt es noch Essigsäure-n-butylester, Essigsäureisobutylester und Essigsäure-sec-Butylester.

Eigenschaften

Essigsäure-tert-butylester ist eine farblose Flüssigkeit mit schwach fruchtartigem Geruch. Der Siedepunkt beträgt 97 °C.[2]

Verwendung

Essigsäure-tert-Butylester ist wenig verbreitet und wird nur in der chemischen Industrie eingesetzt.

Einzelnachweise

  1. Datenblatt Essigsäure-tert-butylester bei Merck, abgerufen am 7. Januar 2008.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 Eintrag zu CAS-Nr. 540-88-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 7. Januar 2008 (JavaScript erforderlich).
  3. 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 540-88-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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