Diphosphorsäure

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Strukturformel
Strukturformel von Diphosphorsäure
Allgemeines
Name Diphosphorsäure
Andere Namen

Pyrophosphorsäure

Summenformel H4P2O7
CAS-Nummer 2466-09-3
Kurzbeschreibung

weißer bis hellgelber Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 177,98 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

61 °C[1]

pKs-Wert
Löslichkeit

sehr gut in Wasser (7090 g·l−1 bei 23 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
05 – Ätzend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-314
P: 280-​305+351+338-​310 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][1]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 34
S: 26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Diphosphorsäure (auch Pyrophosphorsäure) ist eine Oxosäure des Phosphors und gehört zu den anorganischen Säuren. Sie leitet sich von der Phosphorsäure ab und lässt sich als Zusammenlagerung zweier Phosphorsäuremoleküle unter Abspaltung von Wasser darstellen.

$ \mathrm {2\ H_{3}PO_{4}\ \xrightarrow {\triangle } \ H_{4}P_{2}O_{7}+H_{2}O} $

Diphosphorsäure ist stark hygroskopisch und eine mittelstarke anorganische Säure. Mit Wasser hydrolysiert Diphosphorsäure exotherm zu Phosphorsäure.

Die Salze und Ester der Diphosphorsäure werden Diphosphate oder Pyrophosphate genannt.

Gewinnung und Darstellung

Diphosphorsäure wird entsprechend obiger Formel durch Dehydratisierung von Phosphorsäure bei 200–300 °C hergestellt.[5] Reine Diphosphorsäure entsteht aus Phosphorsäure und Phosphoroxychlorid:[6]

$ \mathrm {5\ H_{3}PO_{4}+POCl_{3}\longrightarrow 3\ H_{4}P_{2}O_{7}+3\ HCl} $

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Diphosphorsäure bei Acros, abgerufen am 26. Februar 2010..
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 A. F. Holleman (Begr.), Nils Wiberg: Lehrbuch der anorganischen Chemie. 101., verbesserte und stark erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin u. a. 1995, ISBN 3-11-012641-9.
  3. 3,0 3,1 Datenblatt Pyrophosphoric acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 28. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Römpp-CD 2006. Thieme, Stuttgart u. a. 2006, ISBN 3-13-143321-3.
  6. Georg Brauer (Hrsg.): Handbook of Preparative Inorganic Chemistry. 2nd edition. Volume 1. Academic Press, New York u. a. 1963, S. 546–547.

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